Hessen Mobil fördert Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen in den Bereichen Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Kommunaler Straßenbau (KSB) nach dem Mobilitätsfördergesetz. Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und die nachhaltige Mobilitätsentwicklung in den Hessischen Städten und Gemeinden.
Für weitere Informationen zu Förderungen von einzelnen Projekten im ÖPNV/KSB lesen Sie bitte den Durchführungserlass im Bereich „Aktuelle Förderregeln“ unter Förderung KSB/ÖPNVÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Des Weiteren fördert das Land Hessen Maßnahmen der Nahmobilität. Gefördert werden Planungsleistungen und der Ausbau von Infrastrukturprojekten sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung der Nahmobilität. Mehr dazu finden Sie im
Durchführungserlass der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der NahmobilitätÖffnet sich in einem neuen Fenster
Auch Maßnahmen des Schienengüterverkehrs sind zuwendungsfähig. Hierbei stehen zum einen Infrastrukturmaßnahmen des Schienengüterverkehrs (SGV) sowie zum anderen Untersuchungen zur Reaktivierung oder dauerhaften Sicherung eines Gleisanschlusses für Schienengüterverkehr (SGV) im Fokus.
Weitere Erläuterungen erhalten Sie in der Richtlinie zu Fördermitteln für den Schienengüterverkehr des Landes Hessen (Rili SGV)