Die entsprechende „Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung – AFGBV“ ist Anfang Juli 2022 in Kraft getreten.
Die Verordnung trifft Regelungen für die Zulassung und den Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion Stufe 4 der Kategorisierung der SAE (Society of Automotive Engineers). Somit wird der nationale Rechtsrahmen zum autonomen Fahren vervollständigt.
Die Genehmigung erfolgt für Straßen in Landes- und Kommunalverwaltung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. Hessen Mobil wurde durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen diese Aufgabe übertragen.
Die Verordnung „Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung – AFGBV“ definiert den rechtlichen Rahmen und trifft Regelungen für die Zulassung und den Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion Stufe 4 der Kategorisierung der SAE (Society of Automotive Engineers).
Ziel ist es, einen Regelbetrieb dieser Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr in festgelegten Betriebsbereichen zu ermöglichen. Bei Fahrzeugen der Stufe 4 wird der Fahrer zum Passagier und kann die komplette Fahraufgabe in spezifischen Anwendungsfällen an das Fahrzeugsystem übergeben.