Dafür stellen Bund und Land Fördermittel bereit und zwar beispielsweise für
- den Ausbau der Schieneninfrastruktur
- die Reaktivierung von Schienenstrecken
- den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur
- die Schaffung zusammenhängender Radwegenetze
- den Bau von Radschnellwegen
- Kreis- und Gemeindestraßen
- sowie weitere Infrastrukturvorhaben
Hessen Mobil unterstützt aber nicht nur die Realisierung solcher Projekte finanziell, sondern begleitet diese auch beratend im Sinne eines zielgerichteten Einsatzes der Fördermittel.
Hessen Mobil leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende, also zu einem anderen Verkehrssystem, das mehr Mobilität mit mehr Komfort und mehr Produktivität verbindet, die Lebensqualität in den Städten und im ländlichen Raum verbessert, mehr Menschen eine Teilhabe ermöglicht, aber weniger Belastungen für das Klima und die Umwelt verursacht.
Mobilitätsfördergesetz, Finanzausgleichsgesetz, GVFG-Bundesprogramm, Richtlinie Nahmobilität
Auf Grundlage des Mobilitätsfördergesetzes (MobFöG) gewährt das Land Hessen mindestens 100 Millionen € jährlich für Maßnahmen des Kommunalen Straßenbaus und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Im Rahmen des Gesetzes zur Regelung des Finanzausgleichs (Finanzausgleichsgesetz – FAG) können komplementäre Zuwendungen zum MobFöG bewilligt werden.
Aus dem Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) ist die Förderung von größeren ÖPNV-Investitionsvorhaben möglich.
Nach der Richtlinie Nahmobilität werden Konzepte und Bauvorhaben im Bereich Rad- Fußverkehr unterstützt.