Das Thema Reaktivierung von Bahnstrecken wird mit gestalterischen Elementen wie Kreisen und Symbolen dargestellt.

Bus und Bahn

Der Öffentliche Personenverkehr (ÖPV) in Hessen zählt zu den neuen Themenschwerpunkten von Hessen Mobil. Das Fachdezernat Öffentlicher Personenverkehr befasst sich mit Nahverkehrsplänen, mit Nutzen-Kosten-Untersuchungen und Machbarkeitsstudien für Schienenvorhaben sowie mit der Reaktivierung von Schienenstrecken.

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Nahverkehrspläne

Nahverkehrspläne sind Rahmenpläne für die Ausgestaltung und Entwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb eines bestimmten Gebiets. Sie werden etwa alle fünf Jahre aktualisiert.

Die Verkehrsverbünde (NVV, RMV und VRN) stellen in Hessen für den Schienenpersonennahverkehr, den Verbundbusverkehr und den regionalen Busnahverkehr verbundweite Nahverkehrspläne auf. Lokale NahverkehrspläneÖffnet sich in einem neuen Fenster werden von den Landkreisen, kreisfreien Städte und Städten mit Sonderstatus für die lokalen Verkehre aufgestellt.

Hessen Mobil gibt Stellungnahmen zu den Entwürfen der Nahverkehrspläne im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung ab, bei den lokalen Nahverkehrsplänen auch stellvertretend für das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Darüber hinaus begleitet Hessen Mobil die Erstellung der Nahverkehrspläne, zum Beispiel in Lenkungs- oder Arbeitskreisen.

Nicht zuletzt sind in Bezug auf die Nahverkehrspläne auch die Beratung und methodische Weiterentwicklung Aufgabe und Anliegen von Hessen Mobil. Hierzu gibt Hessen Mobil die „Empfehlungen für die Fortschreibung lokaler Nahverkehrspläne in Hessen“Öffnet sich in einem neuen Fenster heraus. Diese wichtige fachliche Grundlage wurde zuletzt im November 2023 als Neuauflage in aktualisierter Fassung veröffentlicht.

Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Um Fördermittel für finanziell umfangreiche Investitionsvorhaben im Schienenverkehr (Straßen- und Stadtbahnen, Eisenbahnen) beantragen zu können, ist die Durchführung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen (NKU) zum Nachweis der Förderwürdigkeit erforderlich.

Dazu wurde vom Bund ein einheitliches Verfahren eingeführt, die „Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr“ (Verfahrensanleitung)Öffnet sich in einem neuen Fenster.

Eine NKU nach diesem Verfahren wird zu Beginn eines Projektes erstellt. Häufig folgt sie im Anschluss an eine Machbarkeitsstudie, bei der Hessen Mobil bereits beratend eingebunden werden kann. Die NKU ist vom Vorhabenträger zu beauftragen und wird in der Regel von einem Arbeitskreis begleitet. Darin sind auf Seiten der Zuwendungsgeber immer Hessen Mobil und in der Regel das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sowie bei Vorhaben, die gegebenenfalls vom Bund gefördert werden, auch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr vertreten. Der Arbeitskreis dient dazu, die Erarbeitung der NKU mit dem Zuwendungsgeber abzustimmen. Der Vorhabenträger übergibt den Erläuterungsbericht anschließend an Hessen Mobil zur Prüfung und Bestätigung der Förderwürdigkeit, sofern er das Projekt weiterverfolgen und eine Förderung beantragen möchte.

Machbarkeitsstudien

Auf dem Weg von der Idee zur Umsetzung durchläuft ein Investitionsvorhaben im Schienenverkehr unterschiedliche Projektphasen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie können in einer frühen Phase die Umsetzbarkeit beurteilt, Risiken identifiziert sowie die Vor- und Nachteile verschiedener Varianten diskutiert werden. Auch kann überschlägig die Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens abgeschätzt werden, gegebenenfalls als Vorbereitung für eine NKU zur späteren Feststellung der Förderwürdigkeit.

Hessen Mobil begleitet auf Wunsch des Vorhabenträgers die Erstellung einer Machbarkeits­studie, zum Beispiel durch die Teilnahme an Arbeitskreis- oder Projektsitzungen. Liegt ein Entwurf der Machbarkeitsstudie vor, kann Hessen Mobil schriftliche Hinweise formulieren, die als Anregung zur Weiterbearbeitung oder Überarbeitung dienen.

Reaktivierung von Schienenstrecken für den Personenverkehr

In Hessen wurden vor allem seit den 1950er Jahren bis in die 2000er Jahre zahlreiche Schienenstrecken stillgelegt. Hier hat aber mittlerweile ein Umdenken eingesetzt.

In Hessen sind die Verkehrsverbünde, zusammen mit den jeweiligen Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatus-Städten, für die Verkehrsangebote auf der Schiene im Nahverkehr und somit auch für die Prüfung der Reaktivierung einer für den Personenverkehr stillgelegten Strecke zuständig.

Um seitens des Landes eine Übersicht zum Thema Reaktivierung von Schienenstrecken anbieten zu können, hat Hessen Mobil erstmals im Jahr 2016 eine Bestandsaufnahme der für den Personenverkehr stillgelegten Strecken veröffentlicht. Diese Bestandsaufnahme wurde grundlegend überarbeitet und unter dem geänderten Titel „Übersicht zur Reaktivierung von Schienenstrecken für den Personenverkehr in Hessen“Öffnet sich in einem neuen Fenster im Jahr 2022 neu veröffentlicht und Ende 2023 erstmals aktualisiert.

Beratung

Wenn Sie Fragen haben, zum Beispiel zur Erstellung eines Nahverkehrsplans, einer Nutzen-Kosten-Untersuchung oder einer Machbarkeitsstudie, wenden Sie sich bitte an:

Fachdezernat Öffentlicher Personenverkehr

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