Haltestellen

Haltestellen

Die wichtigsten Anforderungen sind in dieser PDF-Datei zusammengefasst.

Es werden beispielsweise Witterungsschutz, Sitzgelegenheiten, Abfalleimer, Fahrradabstellplätze, Begrünungen, Aufzüge, Treppen, Rampen und Informationseinrichtungen als Ausstattungsgegenstände gefördert. Die Förderfähigkeit richtet sich nach den im Antrag benannten Zielen und ergibt sich aus den Aufwendungen zur Zielerreichung.

Grundsätzlich sollte eine Haltestelle an allen Positionen barrierefrei ausgebaut werden. In begründeten Ausnahmefällen kann es vertretbar sein, nur eine oder nur einzelne Haltepositionen auszubauen. Dies kann bei Haltestellen, die z. B im Ringverkehr, einseitig angefahren werden, der Fall sein.

Die Zuständigkeit der Wartefläche inkl. Bord liegt bei dem/der Baulastträger/-in der Straße. Bei einem barrierefreien Ausbau von Haltestellen an Bundes- oder Landesstraßen liegt die Ausstattung der Haltestellen (Wartehalle, Anlehnbügel, etc.) in der Baulast der Kommunen und ist daher förderfähig. Beim barrierefreien Ausbau einer Haltestelle muss auch auf eine barrierefreie Zuwegung geachtet werden.