Der räumliche Umfang der Aus-/Umbaumaßnahmen der B 454 ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.Ziel der Maßnahme ist die Knotenpunktverbesserung mit den Stadtstraßen und der L 3290 sowie eine Optimierung des Verkehrsflusses insgesamt. Auch die Verkehrssicherheit und die regionale Erschließung werden dadurch gesteigert bzw. verbessert. Die Baumaßnahme ist in drei Abschnitte unterteilt.
1. Bauabschnitt Anschluss Waldstraße/Neubau Brücke Main-Weser-Bahn
Der 1. Bauabschnitt des Ausbaus der B 454 mit dem Anschluss der Waldstraße und dem Neubau der Brücke über die Main-Weser-Bahn erfolgte bereits von 2004 bis 2006 und ist seither unter Verkehr.
Projektstatus: | fertiggestellt |
Baubeginn: | 2004 |
Bauende: | 2006 |
Kostenträger: | Bund Stadt Stadtallendorf |
2. Bauabschnitt Knotenpunkt Lilienthalstraße/Wetzlarer Straße
Der 2. Bauabschnitt beinhaltete den Umbau des Knotenpunktes mit den Stadtstraßen Wetzlarer Straße und Lilienthalstraße sowie die Tieferlegung der B 454 mit planfreiem Anschluss der genannten Stadtstraßen. Die Maßnahme wurde im Mai 2011 begonnen um im August 2013 für den Verkehr freigegeben.
Projektstatus: | fertiggestellt |
Baubeginn: | Mai 2011 |
Bauende: | 2013 |
Kostenträger: | Bund Stadt Stadtallendorf |
3. Bauabschnitt Hauptstraße/Bahnhofstraße
Im 3. Bauabschnitt wird der Knotenpunkt mit der Landesstraße L 3290 (Haupt- und Bahnhofstraße) umgebaut. Auch hier erfolgt eine Tieferlegung der B 454. Des Weiteren werden zwei höhenfreie Fußgängerüberführungen in den Bereichen "Dorfwiesen" und "Heckenpfad" gebaut. Der Abschnitt 3 hat eine Länge von rund 1 km.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 19.12.2016 unterzeichnet und ist zum 07.03.2017 bestandskräftig geworden.
Hessen Mobil hat den Ausführungsentwurf noch einmal überarbeitet und an den heutigen Stand der Technik angepasst, da es u.a. neue Anforderungen bezüglich des Gewässer-, Grundwasser- und Lärmschutzes gibt. Die Planänderung umfasst insbesondere Anpassungen zur Barrierefreiheit der geplanten Fußgänger- und Radfahrerquerungen sowie Überarbeitungen der Entwässerungseinrichtungen.
Im Herbst 2021 hatte das Regierungspräsidium Gießen das hierfür erforderliche Planänderungsverfahren eingeleitet. Die Auslegung dieser Planänderung erfolgte vom 13.12.2021 bis zum 17.01.2022 im Rathaus der Stadt Stadtallendorf.
Hessen Mobil hat die Erwiderungen zu den Stellungnahmen zur Auslegung der 1. Planänderung der Anhörungsbehörde (Regierungspräsidium (RP) Gießen) am 16.08.2022 abschließend übergeben. Im Weiteren wurde der Vorlagebericht vom RP Gießen verfasst und an die Planfeststellungsbehörde im Hessischen Verkehrsministerium übergeben. Die Planfeststellungsbehörde erstellt unter Abwägung den Beschluss.
Planungsstand: | Ausführungsplanung, Erstellen der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung |
Kostenträger: | Bund Land Hessen Stadt Stadtallendorf |
Stand: April 2023, Projekt-HE-ID: 08605