Der räumliche Umfang der Aus-/Umbaumaßnahmen der B 454 ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Ziel der Maßnahme ist die Knotenpunktverbesserung mit den Stadtstraßen und der L 3290 sowie eine Optimierung des Verkehrsflusses insgesamt. Auch die Verkehrssicherheit und die regionale Erschließung werden dadurch gesteigert bzw. verbessert. Die Baumaßnahme ist in drei Abschnitte unterteilt.
1. Bauabschnitt Anschluss Waldstraße/Neubau Brücke Main-Weser-Bahn
Der 1. Bauabschnitt des Ausbaus der B 454 beinhaltete den Anschluss der Waldstraße und den Neubau der Brücke über die Main-Weser-Bahn.
Projektstatus: | fertiggestellt |
Baubeginn: | 2004 |
Bauende: | 2006 |
Kostenträger: | Bund Stadt Stadtallendorf |
2. Bauabschnitt Knotenpunkt Lilienthalstraße/Wetzlarer Straße
Der 2. Bauabschnitt umfasste den Umbau des Knotenpunktes mit den Stadtstraßen Wetzlarer Straße und Lilienthalstraße sowie die Tieferlegung der B 454 mit planfreiem Anschluss der genannten Stadtstraßen.
Projektstatus: | fertiggestellt |
Baubeginn: | Mai 2011 |
Bauende: | 2013 |
Kostenträger: | Bund Stadt Stadtallendorf |
3. Bauabschnitt Hauptstraße/Bahnhofstraße
Im 3. Bauabschnitt wird der Knotenpunkt mit der Landesstraße L 3290 (Haupt- und Bahnhofstraße) umgebaut. Auch hier erfolgt eine Tieferlegung der B 454. Des Weiteren werden zwei höhenfreie Fußgängerüberführungen in den Bereichen "Dorfwiesen" und "Heckenpfad" gebaut. Der Abschnitt 3 hat eine Länge von rund 1 km. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 19.12.2016 unterzeichnet und ist zum 07.03.2017 bestandskräftig geworden.
Hessen Mobil hat anschließend den Ausführungsentwurf noch einmal überarbeitet und an den heutigen Stand der Technik angepasst, da es u.a. neue Anforderungen bezüglich des Gewässer-, Grundwasser- und Lärmschutzes gibt. Die Planänderung umfasst insbesondere Anpassungen zur Barrierefreiheit der geplanten Fußgänger- und Radfahrerquerungen sowie Überarbeitungen der Entwässerungseinrichtungen.
Im Sommer 2024 hatte das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum den notwendigen Änderungen der ersten Pläne für diesen Abschnitt zugestimmt, die Planfeststellungsbehörde stellte am 23.10.2024 die Bestandskraft der 1. Planänderung fest.
Erst nach der noch ausstehenden Mittelfreigabe des Bundes (der Bund trägt ca. 50% der Gesamtkosten des 3. BA) kann Hessen Mobil die Bauleistungen ausschreiben und beauftragen.
Planungsstand: | Erstellen der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung |
Kostenträger: | Bund Land Hessen Stadt Stadtallendorf |
Stand: Januar 2025, Projekt-HE-ID: 08605