Drohnenaufnahme Zweistreifiger Ausbau B49 bei Wetzlar

B 49 - Limburg/Wetzlar - 4-streifiger Ausbau

Im Laufe der Zeit hat die B 49 an Bedeutung gewonnen und inzwischen eine Verkehrsbelastung erreicht, deren Leistungsfähigkeit als unzureichend einzustufen ist.

Die B 49 verläuft ursprünglich als 2-streifige Bundesstraße in West/Ost-Richtung zwischen den beiden Oberzentren Limburg und Wetzlar überwiegend in der ökologisch wertvollen Lahnaue.

Sie übernimmt eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen den Großräumen Koblenz und Wetzlar-Gießen-Marburg. Hierbei verknüpft sie die A 3 bei Limburg mit der A 45 bei Wetzlar bis zur A 5 bei Reiskirchen.

Die tägliche Verkehrsbelastung (DTV, 2015) liegt in dem Abschnitt Limburg - Ahlbach bei 37.410 Kfz/24h sowie 3.922 Lkw/24h und im weiteren Verlauf bei ca. 20.000 Kfz/24h sowie 2.300 Lkw/24h. Im Bereich zwischen Solms und Wetzlar steigen die Verkehrsmengen wieder an und zwar auf bis zu ca. 28.500 Kfz/24h sowie knapp 2.900 Lkw/24h.

Ziel der Planungsmaßnahme ist es, durch den 4-streifigen Ausbau der B 49 die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit wesentlich zu verbessern.

Kostenträger: Bundesrepublik Deutschland

Die Baumaßnahme gliedert sich in folgende 13 Abschnitte:

BauabschnitteSachstand
1. AS Ahlbach - AS Obertiefenbachfertiggestellt 2008
2. AS Obertiefenbach - Deponie Beselichfertiggestellt 2013
3. Deponie Beselich - Gemarkung Heckholzhausenfertiggestellt 2018
4. Gemarkung Heckholzhausen - AS Merenberg Westfertiggestellt 2012
5. AS Merenberg West - AS Merenberg Ostfertiggestellt 2012
6. AS Merenberg Ost - AS Weilburg Westfertiggestellt 2006
6a. Weilburg bis LöhnbergGrundlagenermittlung
7. AS Löhnberg - AS Biskirchenim Planfeststellungsverfahren
8. AS Biskirchen - AS TiefenbachPlan festgestellt, Planänderungsverfahren in Vorbereitung
9. AS Tiefenbach - AS Leunfertiggestellt 2022
10. AS Leun - AS Solmsim Planfeststellungsverfahren (Änderungsverfahren)
11. AS Solms - Solms/Kloster Altenbergim Bau
12. Solms/Kloster Altenberg - Wetzlar/Dalheimfertiggestellt 2010
13. Wetzlar/Dalheim - AS B 277fertiggestellt 2003

 

3. Abschnitt

Kreisabfalldeponie - Gemarkungsgrenze Beselich/Heckholzhausen

Projekt-HE-ID: 06212

Der 3. Abschnitt wurde am 15.11.2018 freigegeben. Die Bauarbeiten an den Anschlussstellen Heckholzhausen-West und -Ost wurden im Nachgang abgeschlossen. Der Rückbau der alten Kerkerbachtalbrücke ist im Oktober 2023 erfolgt.
 

6a. Abschnitt

Weilburg bis Löhnberg

Projekt HE-ID: 27168

Der Abschnitt 6a beginnt an der Anschlussstelle Weilburg/West und endet westlich der Anschlussstelle Löhnberg. Dieser Streckenabschnitt der B 49 ist bereits 4-streifig ohne Seitenstreifen ausgebaut. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll der Straßenquerschnitt regelkonform ausgebaut werden. Dazu sind ein Seitenstreifenanbau und ein regelkonformer Umbau des Mittelstreifens notwendig. Die sich aus der Verbreiterung ergebenden notwendigen Anpassungen an den umliegenden Flächen, Forst- und Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Waldhausen und Löhnberg werden ebenfalls bei der Planung berücksichtigt.

Die Länge des Abschnitts 6a beträgt ca. 3,7 Kilometer und beinhaltet drei bestehende Überführungs- und zwei Unterführungsbauwerke, die voraussichtlich neu gebaut werden müssen.

Das Planungsvorhaben befindet sich noch in der Grundlagenermittlung. Zurzeit werden die notwendigen Informationen zur Bestandssituation (Vermessung sowie Flora-Fauna-Kartierungen) erhoben.
 

7. Abschnitt

Löhnberg bis Biskirchen

Projekt-HE-ID: 05291

Der 7. Abschnitt verläuft von Westen kommend in nordöstlicher Richtung zwischen den Ortsteilen Löhnberg bis Leun-Biskirchen. Der Ausbau beinhaltet die Teilverlegung eines Gemeindeverbindungsweges, der durch die B 49 neu überbaut wird und die Anpassung der Wirtschaftswege. Außerdem wird die bestehende „Kallenbachbrücke“ durch einen Neubau ersetzt. Der neu angelegte Radweg wird im weiteren Verlauf mittels Bauwerk über den „Kallenbach“ geführt und an den vorhandenen bzw. verlegten Gemeindeverbindungsweg angeschlossen. Die Länge des 7. Bauabschnitts beträgt 3,2 km.

Aufgrund lokaler Besonderheiten wurde eine zusätzliche Anschlussstelle Löhnberg/West als Halbanschluss (jeweils eine Auffahrt und eine Abfahrt) geplant. Dies erforderte Planänderungen bzw. -ergänzungen, die dazu führten, dass die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens nach 2021 verschoben werden musste.

Hessen Mobil hat den Planfeststellungsentwurf entsprechend überarbeitet. Im Frühjahr 2022 hat das Regierungspräsidium Gießen das hierfür erforderliche straßenrechtliche Anhörungsverfahren eingeleitet. Im Januar 2023 wurden die zusammengestellten Erwiderungen dem RP Gießen übermittelt. Nachdem das Baurecht vorliegt, wird die Vergabe und Bearbeitung der nachfolgenden Leistungen (u.a. Bauentwurf, Bauwerksplanungen Bauvorbereitung und Vergabe, Baudurchführung, ggf. vorlaufende Leistungen) erfolgen .

 

8. Abschnitt

Biskirchen bis Tiefenbach

Projekt-HE-ID: 06217

Der 8. Abschnitt betrifft die Gemarkungen Stockhausen und Biskirchen nördlich und Tiefenbach südlich der B 49. Die Planung umfasst den planfreien Ausbau der Anschlussstellen Biskirchen und Tiefenbach und deren Anbindung an das bestehende Straßennetz. Bestandteil des Entwurfs ist ebenfalls die Verlegung der Lahn auf etwa einem Kilometer Länge südlich von Biskirchen. Diese wird erforderlich, um den nötigen ökologischen Ausgleich für die Baumaßnahme zu schaffen und den entzogenen Retentionsraum zu kompensieren.

Im Anschlussbereich Biskirchen wird der Knotenpunkt vor der Ortseinfahrt in Form eines kleinen Kreisverkehrsplatzes neugestaltet. Im Norden und Osten des Kreisels wird direkt an den Bestand angebaut. Die Zufahrtsrampe in Richtung Limburg wird verlängert. Der südliche Teil der Anschlussstelle wird komplett neu errichtet. Dort ist eine zusätzliche Einmündung vorgesehen, die als Zufahrt zu den Heilquellen und als Bedarfsumleitung der B 49 dient. Die bestehende Anschlussstelle Tiefenbach wird entsprechend den Erfordernissen des 2-bahnigen Straßenquerschnittes angepasst, so dass keine Linkseinbiege- und Abbiegeströme mehr bestehen.

Die Länge des 8. Abschnitts beträgt 3,2 km. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 10.09.2013 unterzeichnet und ist seit 10.12.2013 bestandskräftig.Aufgrund neuer Festlegungen, in der Hauptsache bezüglich der Brückenbauwerke, ist ein Planänderungsverfahren erforderlich.

Im Rahmen eines zusätzlich erforderlichen Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie wurde nachgewiesen, dass die planfestgestellte Entwässerungsplanung aufgrund neuer Gesetzgebungen nicht mehr genehmigungsfähig ist und überarbeitet werden muss. Diese Überarbeitung erfolgt derzeit und soll in 2024 abgeschlossen sein, um das nötigte Planänderungsverfahren einzuleiten.

In 2023/24 sind u.a. nach intensiven Abstimmungen u.a. mit Trinkwasserbrunnenbetreibern Baugrunderkundungen vorgesehen, um die begonnene Bauwerksplanung parallel zur Planänderung fortzuführen.

 

10. Abschnitt

Leun bis Solms/ Niederbiel

Projekt-HE-ID: 06218

Der Ausbau des 10. Abschnitts beginnt östlich der Anschlussstelle Leun und endet östlich der Anschlussstelle Solms. Die Anschlussstelle Solms wird im Zuge der Ausbaumaßnahme umgestaltet. Im nördlichen Bereich der Anschlussstelle Solms werden die beiden dicht aufeinander folgenden Einmündungen B 49 / L 3283 und L 3283 / L 3020 durch einen Kreisverkehrsplatz ersetzt. Die Länge des 10. Abschnitts beträgt 4,5 km. Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren. Hessen Mobil hat im Frühjahr 2019 die Einleitung eines Planänderungsverfahrens beim Regierungspräsidium Gießen beantragt.

Aufgrund eines zusätzlich erforderlichen Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie wurde das Anhörungsverfahren des Regierungspräsidiums ausgesetzt. Der zwischenzeitlich eingeholte Fachbeitrag weist nach, dass die Entwässerungsplanung in der vorliegenden Form aufgrund neuer Gesetzgebungen nicht mehr genehmigungsfähig ist und nochmals überarbeitet werden muss. Ergänzend werden derzeit alle vorhandenen Planungsunterlagen auf Aktualität überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben.

 

11. Abschnitt

Anschlussstelle Solms - Solms/Kloster Altenberg

Projekt-HE-ID: 06219

Die Bauarbeiten im 11. Bauabschnitt zum vierstreifigen Ausbau der B 49 begannen im Januar 2013 mit den Bauarbeiten am Brückenbauwerk „Albshäuser Straße“, das im Frühjahr 2014 fertiggestellt wurde. Ende 2014 wurde ebenfalls der Teilabschnitt der Stützmauer für den Höhenversatz bei Kloster Altenberg fertiggestellt, und im Jahr 2015 konnte der Teilabschnitt zwischen der Anschlussstelle Solms bis zur Unterführung des Rad- und Gehwegs für den Verkehr freigegeben werden.

Die weitere Fortsetzung der Bauleistungen war baurechtlich beklagt. Nachdem aber eine Vereinbarung mit dem Kläger abgeschlossen werden konnte und die erforderliche Vergabe der Bauleistungen nach europäischem Vergabeverfahren inzwischen erfolgt ist, können nun die Bauarbeiten weitergeführt werden.

Die Fertigstellung des 11. Abschnitts insgesamt ist nach aktueller Zeitplanung voraussichtlich im Ende 2024 vorgesehen, mit Restarbeiten einschließlich Anschluss der Albshäuser Straße voraussichtlich im späten Frühjahr 2025.

 

Stand: September 2024

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