Für welchen Zeitraum ist die Schließung angelegt?
Die Sperrung der Parkplätze ist bis zum 31.07.2025 angeordnet.
Erfolgt die nun erfolgte Schließung der Parkplätze in Absprache mit den umliegenden Kommunen bzw. Hessen Forst - schließlich ist ein Verdrängungseffekt erwartbar.
Hessen Mobil tauscht sich schon lange mit Kommunen und anderen Institutionen aus, um Lösungen für das Müllproblem zu entwickeln. Auch öffentlich weisen wir seit langem darauf hin, dass eine Schließung unausweichlich ist, wenn sich keine Besserung der Situation einstellt.
Ob sich das Problem durch die Schließung verlagert, wird in der Folgezeit intensiv beobachtet – auch, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu diskutieren. Wir als Hessen Mobil müssen die uns zur Verfügung gestellten Steuermittel sorgsam und effizient einsetzen. Aufgabe von Hessen Mobil ist der Bau, Betrieb und Unterhalt von Straßen, nicht die Entsorgung von verbotswidrig abgeladenem Müll.
Durch die Schließung fällt Parkraum bzw. eine Rastmöglichkeit weg, auf den der Fernverkehr bekanntlich stark angewiesen ist. Kann Hessen Mobil diesen Wegfall einfach so veranlassen?
Kurz gesagt: Ja. Für Bundesstraßen gibt es keine Vorgaben, dass bestimmte Parkkapazitäten zu erfüllen oder anzustreben sind. Die Bedeutung von Rastmöglichkeiten ist Hessen Mobil aber sehr bewusst - nicht nur zur Einhaltung von Ruhezeiten für Berufskraftfahrer. Damit vorhandene Parkplätze wirklich genutzt werden, ist auch die Attraktivität von entscheidender Bedeutung: An einem extrem vermüllten Ort macht niemand gerne Pause.
Daher handelt es sich bei der Schließung auch um eine Sofortmaßnahme von vorübergehender Dauer. Wir arbeiten bereits intensiv an einer dauerhaften Lösung, wie die Parkplätze wieder geöffnet und genutzt werden können