Bedarf Ersatz Hochstraße
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Frage |
Antwort |
1 |
Warum muss die Hochstraße abgerissen werden? |
Die Hochstraße, ein Spannbetonbauwerk aus dem Jahr 1972, weist gemäß einer von Hessen Mobil beauftragten und von 2013 bis 2016 durchgeführten Nachrechnung statische und konstruktive Defizite auf und kann somit längerfristig die zukünftigen Verkehre nicht mehr aufnehmen. Eine Verlängerung der Restnutzungsdauer (RND) über Ende 2027 hinaus ist gutachterlich ausgeschlossen. Gemäß Verkehrsprognose ist zu diesem Zeitpunkt die max. ertragbare Verkehrsmenge der Lkw erreicht. Die in 2017 durchgeführte Verkehrszählung hat Lkw-Verkehrsstärken im erwarteten (noch unkritischen) Bereich ergeben, sodass bisher keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden mussten. Ab 2020 wird eine kontinuierliche Verkehrszählung vorgenommen, mit der die tatsächlichen Verkehrsstärken überwacht und ggf. Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden können. Dies war eine Auflage im Gutachten zur Ermittlung der Restnutzungsdauer, die sehr ernst genommen wird. |
2 |
Ist die Hochstraße die einzige Brücke der B 49 im Bereich Wetzlar, die ersetzt werden muss? |
Ähnlich gravierende, statische Probleme wie die Hochstraße zeigen auch weitere Bauwerke der B49 östlich und westlich der Hochstraße, sodass die Erneuerung des 2,8 km langen Abschnittes der B 49 mit allen darin befindlichen Bauwerken zwischen den Anschlussstellen Wetzlar-Dalheim und Wetzlar-Garbenheim erforderlich wird. |
3 |
Warum ist die aktuelle Sanierung der Taubensteinbrücke und weiterer Brücken östlich davon notwendig? |
Ohne Sanierungs- bzw. Verstärkungsmaßnahmen hätte die Taubensteinbrücke Wetzlar im Jahr 2020 gesperrt werden müssen. Die jetzt laufenden Bauarbeiten an der Taubensteinbrücke dienen einer Verlängerung der Nutzungsdauer bis 2038, ein mittelfristiger Ersatz ist auch hier unvermeidlich. Hierzu gehören auch die in einer gemeinsamen Verkehrsführung durchgeführten Instandsetzungsarbeiten an der östlich gelegenen Unterführung im Bereich der Anschlussstelle Wetzlar-Garbenheim. |
4 |
Welche Bedeutung hat die B 49 für die Region und für Deutschland? |
Als wichtige Verbindung zwischen den Großräumen Koblenz und Wetzlar-Gießen-Marburg hat die Bundesstraße 49 eine sehr hohe Bedeutung für die gesamte Region. Aber auch überregional kommt der B49 eine sehr hohe Bedeutung bei, denn sie übernimmt eine kontinentale Verbindungsfunktion von West nach Ost (Köln - Dresden). Ihre Bedeutung wird u.a. deutlich an dem im Bundesverkehrswegeplan 2030 verankerten Projekt „vierstreifiger Ausbau der B49 zwischen Limburg und Wetzlar“. |
5 |
Gibt es derzeit verkehrliche Einschränkungen auf der Hochstraße Wetzlar? |
Gemäß Vorgabe im Gutachten aus 2016 wurde eine Einschränkung in Form eines Überholverbotes für Lkw für beide Richtungsfahrbahnen vorgenommen. |
6 |
Ab wann kann die Hochstraße nicht mehr genutzt werden? |
Da die Restnutzungsdauer der Hochstraße nicht verlängert werden kann, muss davon ausgegangen werden, dass ab 2028 die Hochstraße und damit die B49 zwischen der Anschlussstelle Wetzlar-Dalheim und der -Anschlussstelle Wetzlar-Mitte voll gesperrt werden. -Dies ist unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt die Planung für einen Ersatz der Hochstraße abgeschlossen ist oder nicht. Die Bauarbeiten im Hauptprojekt, die variantenunabhängig mit dem Abbruch der Hochstraße beginnen, können erst nach Abschluss der Planung, das heißt nach Bestandskraft des Baurechts, ausgeschrieben und an eine Baufirma vergeben werden. |
7 |
Wie wird der Verkehr großräumig umgeleitet, wenn die Hochstraße gesperrt ist? |
Für den Durchgangsverkehr werden die A45, A480 und B277 bei Wetzlar vorab fit gemacht: Eine künftig sechsstreifig ausgebaute A45 zwischen der Anschlussstelle Wetzlar-Ost und dem –Wetzlarer Kreuz ist gemäß Verkehrsgutachten leistungsfähig, um auch den Umleitungsverkehr aufzunehmen. Die - vierstreifigen A480 und B277 sind bereits heute leistungsfähig, es werden Änderungen an den Anschlussstellen nötig, um die Übereckbeziehung zu stärken: Künftig soll der Verkehr auf provisorisch hergestellten, zweistreifigen Rampen flüssig auf die folgende Bundesfernstraße abfahren, ohne Ampeln oder Vorfahrt beachten zu müssen. Diese Umbauarbeiten müssen zunächst konkret geplant werden, daher können derzeit noch keine weiteren Details beschrieben werden. |
8 |
Und wie kommt man künftig in die Innenstadt von Wetzlar, wenn die Hochstraße gesperrt ist? |
Eine Vollsperrung der B49 zwischen der Anschlussstelle -Wetzlar-Dalheim und der –Anschlussstelle Wetzlar-Mitte ist in jedem Fall nötig, da die Hochstraße nur aus einem Bauwerk besteht und daher als Ganzes abgebrochen werden muss. Während des Abbruchs und den dort erforderlichen Erneuerungsarbeiten kann der Verkehrsteilnehmer der B49 entweder über die –Anschlussstelle Wetzlar-Garbenheim oder die Anschlussstelle Wetzlar-Mitte nach Wetzlar hineinfahren. Wer aus Westen kommt, muss wegen der Vollsperrung der Hochstraße an der Anschlussstelle Wetzlar-Dalheim die B49 verlassen und von dort das innerstädtische Straßennetz (oder die B277) nutzen. |
9 |
Wer trägt die Kosten für die nötigen Bauarbeiten? |
Sämtliche Baukosten, die im Zusammenhang mit dem Ersatz der Hochstraße und Taubensteinbrücke entstehen, trägt die Bundesrepublik Deutschland als Bauherr. Der Bund übernimmt die Kosten für die endgültige Straßenanlage inkl. Lärmschutz, die Baukosten der Provisorien infolge der bauzeitlichen Umfahrung sowie die Bau- bzw. Umbaukosten der Stadtzubringer, sofern eine Umfahrung als Vorzugsvariante ausgewählt würde. |
Variantenauswahl
Nr. | Frage | Antwort |
1 |
Welche Varianten wurden vertieft geprüft? |
Hessen Mobil hat weit mehr Varianten untersucht, aber nach einer ersten Bewertung hinsichtlich der technischen Umsetzbarkeit diese vier Varianten einer vertieften Prüfung unterzogen:
Allen drei folgenden Varianten ist gemein, dass sie ab der Anschlussstelle Aßlar die bestehenden Bundesfernstraßen nutzen. Die Route verläuft ab der Anschlussstelle Aßlar über die A480 bis zum Wetzlarer Kreuz und weiter über die A45 zur Anschlussstelle Wetzlar Ost. Für die Strecke zwischen der heutigen B49 bei Wetzlar-Dalheim und der Anschlussstelle Aßlar gibt es dabei drei mögliche Varianten/Alternativen:
Bei diesen drei Varianten wird die Wetzlarer Innenstadt von Westen und Osten über den Neubau von Stadtzubringern auf oder nahe der alten Trasse der B49 angebunden. Keine dieser vier Varianten wurde bislang ausgeschlossen. Eine Vorstellung der aktuellen Ergebnisse beim Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist im Januar 2020 erfolgt. Eine Entscheidung zur Festlegung einer Vorzugsvariante steht noch aus, hierzu sind nach Vorgabe des Bundes weitere Untersuchungen durchzuführen. |
2 |
Kann die Hochstraße an Ort und Stelle neu gebaut werden? |
Der Verbleib der Hochstraße und Taubensteinbrücke im Bestandskorridor ist eine von mehreren vertieft geprüften Varianten für deren Ersatzneubau. Der Ersatz der B49 im Bestandskorridor erfordert - wegen der deutlich größeren Breite gegenüber dem Bestand und den direkt angrenzenden Gebäuden - zudem erhebliche Eingriffe in den Lahnberg und die dort vorhandenen Waldbestände. Weiterhin würden die beiden Bauwerke Hochstraße und Taubensteinbrücke faktisch zu einem Großbauwerk verschmelzen. |
3 |
Warum wurde eine dauerhafte Umfahrung mit untersucht? |
Aufgrund der vorhandenen einteiligen Brückenquerschnitte wäre ein Abriss und Neubau an Ort und Stelle nur unter Vollsperrung der B49 möglich. Ein Ersatz der Hochstraße ohne Veränderung der Bestandstrasse erweist sich zudem wegen des neuen erforderlichen breiteren Querschnitts, der auch künftig erforderlichen Aufrechterhaltung der Anschlussstelle Wetzlar-Mitte und der dichten Bebauung als äußerst schwierig. Dazu kommen die Randbedingungen aus der Lage der Flüsse Lahn und Dill sowie mehrerer Bahnanlagen. Für einen Ersatz im Bestand wäre in der Bauphase ohnehin eine mehrjährige leistungsfähige Umleitung der B49 von Westen kommend über die B277, die A480 und die A45 zurück auf die B49 herzustellen. Daher wurden auch Varianten einer dauerhaften Verlegung der B49 in diesem Streckenzug, also die weitgehende Nutzung vorhandener Straßen, kombiniert mit einem Neubau beidseitiger und deutlich schmälerer Stadtanschlüsse, untersucht- - mit einer Streckenführung durch das Gewebegebiet „Dillfeld“ bzw. einer nordwestlichen Umfahrung des Ortsteils Dalheim. |
4 |
Welche weiteren Auswirkungen hätte eine Umfahrung? |
Mit Realisierung -einer Umfahrungsvariante wäre eine dauerhafte Verkehrszunahme auf der heutigen A480 verbunden, wobei Aßlar und die Wetzlarer Ortsteile Herrmannstein und Dalheim entsprechende Lärmschutzmaßnahmen erhalten würden. Auch an der sechsstreifig auszubauenden A45 zwischen dem Autobahnkreuz Wetzlar und der Anschlussstelle Wetzlar-Ost würden die höheren Verkehrsmengen Grundlage einer neuen Lärmschutzberechnung sein. Mit einer Umfahrung würde zudem die Innenstadt Wetzlars sowie der Ortsteil Garbenheim mit seiner Lage an der heutigen B49 deutlich entlastet: Mit dem Rückbau der Hochstraße/Taubensteinbrücke und dem Neubau deutlich schmalerer und kürzerer Stadtzubringer könnte mittelfristig eine städtebauliche Aufwertung und eine Steigerung der Lebensqualität verbunden sein. Und mit den neuen freien Flächen im Stadtzentrum und am Lahnufer ergäben sich ganz neue Möglichkeiten für den Radverkehr und die Naherholung in Wetzlars Mitte. |
3 |
Wo genau läge der Tunnel der Dalheim-Umfahrung? |
Eine der ausgearbeiteten Umfahrungsvarianten sieht vor, ein ca. 1,7 Kilometer langes Teilstück der B49 in einem Tunnel zu führen. Nach aktuellem Planungsstand beginnt der Tunnel ca. 200 Meter hinter der neu geplanten Anschlussstelle Altenberg und endet ca. 500 Meter vor der heute bereits vorhandenen Anschlussstelle Aßlar. |
Bauarbeiten vor der Hauptmaßnahme
Nr. | Frage | Antwort |
1 |
Wird es vor Baubeginn der eigentlichen Hauptmaßnahme noch Bautätigkeiten auf der B49 zwischen Wetzlar und der A45-Anschlussstelle Wetzlar-Ost geben? |
Nach Abschluss der aktuell laufenden Arbeiten an der Taubensteinbrücke werden weitere Arbeiten auf der B49 östlich der Brücke bis zur A45-Anschlussstelle Wetzlar/Ost an den unterführten Straßen erforderlich. Die Arbeiten sollen konsequent alle erkennbaren Schäden an den künftig abgängigen Bestandsbauwerken beheben, sodass ab 2028 auf der B49 von/nach Gießen während des Zeitraums der Vollsperrung der Hochstraße keine zusätzlichen Baustellen nötig werden. Bisher ist bekannt, dass es weitere Instandsetzungs- bzw. Verstärkungsarbeiten an den Hangbrücken und Hangstützwänden sowie den beiden Bauwerken innerhalb der Anschlussstelle Wetzlar-Garbenheim (Unterführung der Landesstraße 3020 und Unterführung Ast B49) geben muss. Die Arbeiten sollen insgesamt bis voraussichtlich 2025 abgeschlossen sein. |
2 |
Welche Arbeiten sind an der A480 zwischen dem Wetzlarer Kreuz und der Anschlussstelle Aßlar geplant? |
Zum einem werden im Laufe der nächsten zwei Jahre an der A480 Fahrbahn- und Bauwerkssanierungen vorgesehen (ohne Veränderung des Bestandes). Darüber hinaus wird es nötig sein, wegen der deutlich größeren Verkehrsmengen, die dieser Autobahnabschnitt ab Vollsperrung der Hochstraße aufnehmen muss, sowohl temporäre Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen als auch die Anschlussstelle Aßlar provisorisch umzubauen. Für diese Änderungen sind Planungen anzustoßen, durchzuführen und es ist noch das Baurecht zu schaffen. Baulich sollen diese Arbeiten spätestens Ende 2027, also vor Vollsperrung der Hochstraße, abgeschlossen sein. Abhängig davon, welche Variante sich als Vorzugsvariante zum Ersatz der Hochstraße und Taubensteinbrücke durchsetzen kann, sind mit dem Hauptprojekt weitere Änderungen u.a. an der Anschlussstelle Aßlar – dann dauerhaft – umzusetzen. |
3 |
Gibt es auch Änderungen an der B277 zwischen der Anschlussstelle Aßlar und der Anschlussstelle Wetzlar-Dalheim? |
Zum einem werden im Laufe der nächsten zwei Jahre an der B277 Fahrbahn- und Bauwerkssanierungen vorgesehen (ohne Veränderung des Bestandes). Darüber hinaus ist geplant, wegen der deutlich größeren Verkehrsmengen, die dieser Bundesstraßenabschnitt ab Vollsperrung der Hochstraße aufnehmen muss, die Anschlussstelle Wetzlar-Dalheim und die Ampelkreuzung Dillfeld (Abzweig zum OBI) provisorisch umzubauen. Für diese Änderungen sind Planungen anzustoßen, durchzuführen und es sind die hierfür erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Baulich sollen diese Arbeiten ebenfalls spätestens Ende 2027, also vor Vollsperrung der Hochstraße, abgeschlossen sein. Abhängig davon, welche Variante sich als Vorzugsvariante zum Ersatz der Hochstraße und Taubensteinbrücke durchsetzen kann, sind mit dem Hauptprojekt weitere Änderungen u.a. an der Anschlussstelle Wetzlar-Dalheim – dann dauerhaft – umzusetzen. |
Bau Hauptmaßnahme
Nr. | Frage | Antwort |
1 |
Mit welchen Beeinträchtigungen ist während der Bauphase zu rechnen? |
Aufgrund der abgängigen Bauwerke werden im Großraum Wetzlar über den gesamten Bauzeitraum sehr viele Baustellen nötig. Die heutige B49 im Innenstadtbereich wird in zwei Abrissphasen jeweils von der westlichen Stadteinfahrt und danach von der östlichen Stadteinfahrt voll gesperrt werden. Für den Durchgangsverkehr muss während der langen Bauzeit eine leistungsfähige Umleitung angeboten werden. Deshalb wird in den nächsten Jahren – unabhängig von der ausgewählten Variante – viel am Bestand der A45, der A480 und der B277, vor allem aber an den jeweiligen Straßenknotenpunkten, aufwändig optimiert werden. Diese Vorarbeiten haben mit der Instandsetzung der Taubensteinbrücke bereits begonnen. Eine Planung des genauen Ablaufs der Arbeiten und der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen erfolgt in der nächsten Planungsphase. |
2 |
Mit welcher Bauzeit ist für die Hauptmaßnahme zu rechnen? |
Eine erste, grobe Bauzeitermittlung hat aufgrund der sehr komplexen Arbeiten für alle vier Varianten eine sehr lange Bauzeit (ca. 7-10 Jahre) ermittelt. In der nächsten Planungsstufe wird für die auszuwählende Vorzugslösung konkreter geplant werden, welche Arbeiten wie durchzuführen sind, sodass erst mit Abschluss der Entwurfsplanung belastbare Bauzeiten angegeben werden können. Fest steht, dass die Dauer der innerstädtisch auszuführenden Arbeiten unmittelbar davon abhängig ist, ob eine neue, sehr lange und breite Hochstraße errichtet würde oder (falls eine der drei Umfahrungsvarianten gebaut wird) die deutlich kleineren Stadtzubringer. Im Falle der Stadtzubringer könnten die innerstädtischen Bauarbeiten abschnittsweise deutlich früher abgeschlossen werden. |
Verkehr
Nr. | Frage | Antwort |
1 |
Wie viele Verkehrsteilnehmer nutzen derzeit die B49 im Bereich der Hochstraße? |
Über eine Verkehrszählung aus dem Jahr 2017 wurde ermittelt, dass die B49 von insgesamt 46.050 Fahrzeugen genutzt wird, der Anteil des Schwerverkehrs lag bei 3.900 Fahrzeugen. Bei der Ermittlung wurde berücksichtigt, dass zu dieser Zeit die Baustelle zum Ersatz der Talbrücke Dorlar an der A45 eingerichtet war, d.h. die echten Zählwerte wurden umgerechnet. Bis Jahresmitte 2020 erfolgt eine erneute Zählung der Verkehrsmengen. |
2 |
Wieviel Verkehr fließt durch Wetzlar, wenn die Hochstraße im Bestandskorridor erneuert würde? |
Über eine Verkehrszählung aus 2017 wurde über ein Gutachten eine Verkehrsprognose für 2030 erstellt: |
3 |
Wie würde man künftig den Gloelknoten in Wetzlar bei Realisierung einer der Umfahrungsvarianten erreichen? |
Im Falle einer Umfahrung würden - zusätzlich zu einer neuen B49 - ab der heutigen Anschlussstelle Dalheim (im Westen) und der heutigen Anschlussstelle Garbenheim (im Osten) künftig zweistreifige Stadtstraßen gebaut. Details zu diesen Stadtstraßen würden in der nächsten Planungsstufe konkreter ausgearbeitet werden, und würden mit der Stadt Wetzlar als künftiger Eigentümer abgestimmt. Fest steht, dass innerhalb dieser „Stadtzubringer“ wiederum Brückenbauwerke benötigt werden, sowohl zur Überführung der Straße über die Dill und die Bahn (im Westen) als auch über die Lahn (im Osten). |
4 |
Welche konkreten Entlastungen in Wetzlar wären mit der Realisierung einer Umfahrung verbunden? |
Bei Realisierung einer Umfahrung und dem damit verbundenen Bau der Stadtzubringer West und Ost würde sich gemäß Prognose für 2030 die Verkehrsmenge auf den Stadtzubringern deutlich reduzieren. Die größte Reduzierung wird mit der Dalheim-Umfahrung prognostiziert, z.B. auf dem Stadtzubringer West werden in 2030 wochentags nur noch ca. 11.000 Fahrzeuge (Anteil Schwerverkehr rund 1.840 Fahrzeuge) erwartet. |
Planungsprozess
Nr. | Frage | Antwort |
1 |
Wer entscheidet über die Vorzugsvariante? |
Hessen Mobil hat insgesamt 17 Varianten untersucht, vier davon sind weiterhin in der engeren Wahl. Alle anderen Varianten/Alternativen entweder technisch nicht umsetzbar oder erfüllen nicht das Planungsziel, sie wurden daher verworfenen. Hessen Mobil hat, auch auf Grundlage einer Vielzahl von Abstimmungsterminen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dem Straßenbaulastträger der B49, die Vorplanung sukzessive weitergeführt und vertieft, diese Abstimmung dauert noch an. Mitte Januar 2020 fand beispielweise ein weiterer Abstimmungstermin statt. Alle Beteiligten nehmen die Entscheidung für eine Vorzugsvariante, die in der folgenden Planungsphase detaillierter untersucht und ausgearbeitet wird, sehr ernst. Es gilt, die verschiedenen Varianten sorgfältig nach der verkehrlichen Wirkung, der Wirtschaftlichkeit, der städtebaulichen Wirkung sowie den Belangen für Mensch und Natur zu bewerten und abzuwägen. Eine wegweisende Entscheidung für die kommenden Jahrzehnte, die die insgesamt beste Lösung für alle bietet. |
2 |
Gibt es ab 2021 einen Verantwortungswechsel hin zur Autobahn GmbH des Bundes? |
Nein, Hessen Mobil ist auch über 2021 hinaus verantwortlich für Planungs- und Bauprojekte an allen Bundesstraßen in Hessen und somit auch für die Bundesstraße B49. |
3 |
Was sind die nächsten Schritte nach Auswahl einer Vorzugslösung? |
Sobald mit der Festlegung einer Vorzugsvariante die Vorplanung abgeschlossen ist, wird Hessen Mobil die nächste Planungsphase einleiten: die Entwurfsplanung. In dieser Entwurfsplanung wird die weiter zu verfolgende Variante unter anderem lage- und höhenmäßig zum Vorentwurf ausgearbeitet. Alle relevanten technischen Details der Verkehrsanlage werden genauer dargestellt, die Bauwerksvorplanung und die Abbruchplanung erfolgt. Außerdem sind die umwelt- und naturschutzfachlichen Belange vertieft abzuarbeiten und die Einhaltung der umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorgaben darzustellen. Hierzu werden u.a. der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) mit Artenschutzbeitrag erarbeitet, Untersuchungen zur Entwässerung, zum Immissionsschutz und gegebenenfalls FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH: Flora-Fauna-Habitat) durchgeführt. Am Ende dieser Planungsstufe liegen für das Gesamtprojekt Entwurfsunterlagen vor, mit der das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als Straßenbaulastträger die grundsätzliche technische Machbarkeit und rechtliche Durchführbarkeit beurteilen sowie die haushaltsrechtliche Genehmigung erteilen kann (= Gesehenvermerk). |
4 |
Wie läuft eine Planfeststellung ab? |
Zunächst übersendet Hessen Mobil als planaufstellende Behörde den Feststellungsentwurf an das Regierungspräsidium Gießen als zuständige Anhörungsbehörde. Dabei teilt Hessen Mobil mit, welche Behörden und Stellen nach ihrer Auffassung zu beteiligen sind. Auf Veranlassung der Anhörungsbehörde werden die Planunterlagen in den Gemeinden, auf die sich das Straßenbauvorhaben voraussichtlich auswirkt, einen Monat lang zur Einsichtnahme ausgelegt. Mit diesem Vorgang machen die Gemeinden das Bauvorhaben ortsüblich bekannt. Außerdem fordert die Anhörungsbehörde die beteiligten Behörden und Stellen (Träger öffentlicher Belange) zur Stellungnahme auf. Einwendungen und Anregungen können innerhalb der Einwendungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde oder bei der Gemeinde abgegeben werden. Die Anhörungsbehörde übersendet die im laufenden Anhörungsverfahren eingehenden Einwendungen, Anregungen und Stellungnahmen an Hessen Mobil zur Gegenäußerung. Im Anschluss besteht die Möglichkeit eines Erörterungstermins, um rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten sowie mit den Betroffenen zu besprechen, diese über die vorgesehenen Maßnahmen näher zu unterrichten und nach Möglichkeit eine Einigung zu erzielen. Die Anhörungsbehörde dokumentiert dies und übermittelt sämtliche Unterlagen an die zuständige Planfeststellungsbehörde mit Sitz im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW). Über die im Anhörungsverfahren nicht ausgeräumten Einwendungen wird von der Planfeststellungsbehörde durch die Feststellung des Plans entschieden (Planfeststellungsbeschluss). |
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Wie werden die Bürgerinnen und Bürger über Entwicklungen rund um das Projekt informiert? |
Auf der Projektwebseite von Hessen Mobil finden Interessierte alle relevanten Informationen zum Projekt und werden aktuell über die Zwischenstände der Planungen auf dem Laufenden gehalten. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, auf mehreren, öffentlichen Informationsveranstaltungen mit Planerinnen und Planern sowie Expertinnen und Experten in den Austausch zu treten. |