Brücke in Niedernhausen (L3027)

Warum musste die alte Brücke für den Verkehr gesperrt werden?

Die 65 Meter lange Brückenkonstruktion, die zehn Bahngleise überspannte, war seit 1969 unter Verkehr. Wegen ihres Alters war die Brücke seit dem Juli 2019 vierteljährlich messtechnisch überwacht worden. Bei den regelmäßigen Kontrollen wurde im Juli 2020 an einem Pfeiler eine Schrägstellung von 28 Millimetern festgestellt. Daraufhin wurde die Brücke zunächst Ende August 2020 für den Schwerverkehr und kurze Zeit später für sämtlichen Verkehr gesperrt. Um den Pfeiler zu sichern, mussten zwei Gleisanlagen aus dem Verkehr genommen werden.

Bei einer Sonderprüfung Ende November 2020 stellte Hessen Mobil zudem fest, dass ein weiterer Pfeiler eine starke Abweichung aufwies – von bis zu 82 Millimetern. Bei einer Schieflage besteht die Gefahr, dass das Rollenlager, das Verbindungselement zwischen Unterbau und Überbau, nach unten abrollt und zu Boden fällt. Das hätte zu einem Komplettversagen des Brückenüberbaus führen können.

Welche Maßnahmen wurden ergriffen?

Nachdem 2021 die alte Brücke abgerissen wurde, läuft seit Ende Juni 2022 der Neubau. Dazu wurde die Stahlkonstruktion zunächst auf einem Montageplatz außerhalb von Niedernhausen errichtet und dann am 1. Juli 2023 über die Wiesbadener Straße zum Einschub transportiert. Der Einschub über die Bahngleise selbst erfolgte dann zwischen dem 7. und 11. Juli 2023.

Die Verkehrsfreigabe ist für das Frühjahr 2024 vorgesehen.

Was passiert mit dem Bahnverkehr während der Bauzeit?

Die neue Brücke wird größtenteils während des laufenden Bahnbetriebs errichtet. Teilweise werden jedoch Arbeiten durchgeführt, für die sogenannte Sperrpausen erforderlich sind. Hierbei wird der Bahnbetrieb in mit der DB AG abgestimmten Zeitfenstern eingestellt. Sperrpausen werden in der Regel mehrere Jahre vor dem Start einer Baumaßnahme abgestimmt. Sie dienen der Sicherheit des Bahnverkehrs und einem möglichst reibungslosen Bauablauf.

Wie weit sind die Baulärm- und andere Gutachten und ist eine Einsicht möglich?

Eine Einsichtnahme in Gutachten und explizit in das Baulärmgutachten ist jederzeit möglich. Melden Sie sich bitte zwecks Einsichtnahme beim zuständigen Regionalbüro Rhein-Main von Hessen Mobil an. Die Gutachten werden nicht veröffentlicht, sind aber einsehbar. Eine Einspruchsfrist gibt es nicht, da es keines offiziellen Verwaltungsverfahrens für den Ersatz der Brücke bedarf. Sie erreichen das Regionalbüro Rhein-Main unter den unten stehenden Kontaktdaten.

Gab es eine Verpflichtung für Hessen Mobil als Träger des Vorhabens, die BürgerInnen von Niedernhausen zu einem gewissen Zeitpunkt X vor Bau-/Abrissbeginn zu informieren?

Bei dieser Maßnahme bedarf es keines Verwaltungsverfahrens für eine formelle Baurechtschaffung. Bei der laufenden Maßnahme handelt es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme, auch wenn die Brücke abgerissen und wieder neu gebaut wird. Insofern gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren, wie diese aus Planfeststellungsverfahren bekannt sind. Dennoch sind im Zuge der laufenden Planungen mehrere Informationsveranstaltungen mit der Gemeinde wahrgenommen worden.

Stand: November 2023

Pressekontakt

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Dennis Müller

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