Warum ist die Brücke gesperrt?
Die Brücke ist kurzfristig am Dienstagabend, 29. April 2025 in beide Fahrtrichtungen für alle Verkehrsteilnehmenden gesperrt worden.
Aufgetretene Risse im Beton, die bei der jüngsten Brückenprüfung festgestellt worden sind, haben Hessen Mobil dazu veranlasst, zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden keinen Verkehr mehr über die Brücke fahren zu lassen – dies betrifft neben dem motorisierten Verkehr auch den Radverkehr, Fußgängerinnen und Fußgänger.
Wie alt ist die Brücke? Wie lang und breit ist sie?
DieTalbrücke der Bundesstraße 45 über die Mümling und Odenwaldbahn bei Bad König wurde im Jahr 1961 errichtet. Sie erstreckt sich über eine Länge von ca. 116 Meter. Bei einer konstanten Querschnittshöhe des Brückenüberbaus von 1,65 Metern beträgt die Brückenbreite 14,20 Meter, wobei davon 10,70 Meter auf die Fahrbahn entfallen.
Was für eine Brückenkonstruktion liegt vor? Wann erfolgte die letzte Prüfung?
Bei der Brücke handelt es sich um eine Spannbeton- Hohlkastenbrücke. Der Überbau spannt über drei Felder mit Stützweiten von 37,50 – 41,60 – 37,50 Metern. Der Hohlkasten ist bekriechbar.
Bis zu den Untersuchungen am 28. und 29. April 2025 wurde der Zustand des Bauwerks als gut bewertet. Das Bauwerk wurde zuletzt in den Jahren 2010/2011 einer umfangreichen Instandsetzung unterzogen.
Welche Schäden sind aufgetreten und warum wurde die Brücke gesperrt?
Nach aktuellen Erkenntnissen ergeben sich bei einer verhältnismäßig großen Anzahl an Spanngliedbrüchen innerhalb eines Querschnitts spanngliedparallele Betonlängsrisse. Aufgrund der bekannten, konstruktiv bedingten Defizite dieser Bauweise aus den 1960er Jahren werden Bauwerke dieser Art, von Hessen Mobil mindestens jährlich sondergeprüft.
Bei der letzten Sonderprüfung des Bauwerks am 28. und 29. April 2025 wurden eben solche spanngliedparallelen Betonlängsrisse an den Innenseiten der Hohlkastenstege detektiert und weitergehend untersucht. Die vorgefundenen Risse sind bis zu drei Meter lang mit maximalen Rissweiten von 0,3 - 0,4 Millimeter an der Betonoberfläche. Durch die Ergebnisse ist, einhergehend mit den zuvor schon durchgeführten rechnerischen und bautechnischen Untersuchungen, von Spannstahlbrüchen entsprechend der oben beschriebenen Mechanismen auszugehen.
Zur Wahrung der Stand- und Verkehrssicherheit des Bauwerks und somit schlussendlich zur Gewährleistung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer ist aufgrund dessen eine Vollsperrung erforderlich.