Stand: November 2024
Auf welchen Straßen leistet Hessen Mobil den Winterdienst?
Auf allen Bundes- und Landesstraßen sowie den meisten Kreisstraßen in Hessen. Das sogenannte Basisnetz verfügt über rund 15.200 Kilometer.
Zu welchen Zeiten beginnt Hessen Mobil mit dem Winterdienst?
Die Kolleginnen und Kollegen des Winterdienstes sind bereits in der Nacht unterwegs, damit die Strecken zwischen 6 und 22 Uhr befahrbar sind, wobei ein Einsatz jeweils planmäßig nach drei Stunden abgeschlossen ist. Bei den Routen der Streu- und Räumeinsätze werden Prioritäten nach Gefahr und Bedarf gesetzt. Strecken mit hoher Verkehrsbelastung oder neuralgische Punkte werden daher zuerst angefahren, Parkplätze oder Verbindungsrampen eher nachrangig.
Wie wissen die Meistereien, ob gestreut werden muss?
Um bereits vor Schnee und Glätte mit Streufahrzeugen vor Ort zu sein, nutzt Hessen Mobil das Straßenzustands- und -Wetter-Informationssystem SWIS des Deutschen Wetterdienstes, das regionale Prognosen der Wetterentwicklung anbietet und Wetterwarnmeldungen sendet.
Zusätzliche Informationen erhalten die Straßenmeistereien durch die Glättefrüherkennungssysteme im hessischen Straßennetz. Diese messen Untergrund- und Lufttemperatur sowie Luft- und Fahrbahnfeuchte.
Alle Straßenmeistereien können die Werte von einem Zentralrechner abrufen und ihre Einsätze gezielt planen. Wenn anhand der Messwerte Glätte droht, rücken die Streufahrzeuge aus, um die Fahrbahnen rechtzeitig zu präparieren.
Sind schneefreie Straßen zu erwarten?
Hessen Mobil räumt und streut im Winter die Bundes-, die Landes- und die Kreisstraßen, damit Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auch bei winterlichen Bedingungen mobil bleiben können und geht dabei sogar deutlich über die rechtlichen Verpflichtungen hinaus. Sommerliche Straßenverhältnisse können aber natürlich nicht erwartet werden.
Wird vorbeugend gestreut?
Vorbeugendes Streuen spart Salz und dient der Verkehrssicherheit, weil Glätte gar nicht erst entsteht. Unsere Straßenwärterinnen und Straßenwärter greifen dabei auch auf ihre langjährige Erfahrung zurück: Sie wissen, wo es an Brücken oder nach Waldpassagen schnell glatt werden kann. Durch frühzeitige Einsätze bleiben die Straßen passierbar und die Verkehrsteilnehmenden kommen sicher an.
Salzverbrauch in den vorangegangenen Jahren?
Der Salzverbrauch ist witterungsabhängig. Die Wintersaison 2023/2024 bescherte Hessen Mobil eine positive Salzbilanz. Auf dem Netz der von Hessen Mobil betreuten Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wurden ca. 65.000 Tonnen Tausalz gestreut. In der Saison davor (2022/2023) waren es 66.000 Tonnen. Der Durchschnitt der letzten 20 Jahre auf diesem Netz liegt bei ca. 81.000 Tonnen.
Und gerade im Vergleich zur Winterdienstsaison 2020/2021 mit ca. 110.000 Tonnen wurde deutlich weniger gestreut. Im harten und lang andauernden Winter 2009/10 waren es mehr als 150.000 Tonnen.
Wie hoch sind die Lagerkapazitäten?
Auch für die anstehende Winterdienstsaison 2024/2025 hat Hessen Mobil insgesamt rund 90.000 Tonnen Salz eingelagert. Damit sind alle Salzhallen und Silos in den 46 Straßenmeistereien zu Beginn der Winterdienst-Saison (November 2024) randvoll.
Wie viele Beschäftigte kümmern sich um wie viele Kilometer Straße?
Hessen Mobil ist mit rund 1.000 Winterdienstkräften und rund 390 Fahrzeugen bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz, um 15.200 Kilometer Straße zu räumen und zu streuen.
Was sind die Herausforderungen der Winterdienstfahrzeuge?
Der Räum- und Streueinsatz auf glatten und verschneiten Straßen ist eine echte Herausforderung. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Winterdienstfahrzeug bis zu vier Meter breit ist und rund 23 Tonnen wiegt.
Damit Räum- und Streueinsätze zügig und reibungslos verlaufen, können auch Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie mit Winterreifen unterwegs sind, die Einsatzfahrzeuge durchlassen beziehungsweise nicht überholen und ganz allgemein Rücksicht nehmen.
Welche Salze werden gestreut?
- 1. Feuchtsalz 30 (FS 30)
Feuchtsalz ist eine Natriumchlorid-Lösung angefeuchtetes Streusalz (sogenanntes FS 30, also 70 % Salz und 30 % Salzlösung), das sich gleichmäßig verteilt, sehr gut haftet und schon bei kleiner Menge große Tauwirkung erzielt. Pro Quadratmeter ist damit nur noch etwa einen Teelöffel Salz notwendig. Ein Vorteil für die Umwelt. Die Natriumchloridlösung wird entweder angeliefert oder aus Trockensalz selbst hergestellt.
- 2. Flüssigkeitsstreuung (FS 100)
FS 100, das heißt reine Natriumchlorid-Sole aus Bad Karlshafen oder Bad Nauheim wird bei gemäßigten, feuchten und trockenen Wetterverhältnissen bis -10°C eingesetzt. Bei Schneefronten, Eisregen und langanhaltenden Kälteperioden unter -10°C wirkt Sole jedoch nicht mehr ausreichend, so dass hier Feuchtsalz 30 zum Einsatz kommt.
Wie ist der Winterdienst auf Radwegen geregelt?
Der Winterdienst ist außerorts Teil der Aufgaben der Straßenbaulast nach § 3 Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz und § 9 Abs. 2 Hessischem Straßengesetz (HStrG). Innerhalb der Ortslage ist er nach § 10 HStrG Teil der kommunalen Reinigungspflicht.
Hessen Mobil ist im Rahmen der Straßenbaulast für das klassifizierte außerörtliche Straßennetz zuständig. Dazu zählen Bundes-, Landes- und die meisten Kreisstraßen. Hessen Mobil ist für die Radwege zuständig, die neben diesen Straßen laufen oder integriert in diesen Straßen sind (Mehrzweckstreifen). Es gibt jedoch auch Verwaltungsvereinbarungen, durch die Kommunen den Betrieb und somit auch den Winterdienst der Radwege übernehmen.
Hessen Mobil organisiert seinen Winterdienst auf der Grundlage des bundesweit geltenden Leistungshefts für den Straßenbetrieb 2021 und des darin enthaltenen Anforderungsniveaus Winterdienst, die weit über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen. Umfang und Priorisierung des Winterdienstes erfolgt nach den Aspekten Verkehrsbedeutung und Verkehrssicherheit.
Für den Winterdienst auf Radwegen ist darin festgelegt, dass diese nach besten Kräften bei Glättebildung gestreut bzw. bei Schneefall geräumt werden sollen, „wenn Radwege und kombinierte Rad-/Gehwege auch bei winterlicher Witterung verkehrswichtig sind“.
Ob ein Radweg außerhalb der Ortsdurchfahrten auch im Winter verkehrswichtig ist, wird jeweils im Einzelfall entschieden. Dabei dienen Ergebnisse von Verkehrszählungen an Frosttagen ohne Glätte als Grundlage.