Wie alt ist die Brücke? Wie lang und hoch ist sie?
Die Brücke der L 3089 über die Bahn in der Neuen Kasseler Straße bei Marburg-Nord wurde im Jahr 1965 fertiggestellt. Sie erstreckt sich über eine Länge von ca. 36,5 Metern (die lichte Weite zwischen den Brückenwiderlagern beträgt rund 35,3 Meter). Der Überbau der Brücke ist 1,39 Meter hoch plus Fahrbahnbelag. Die lichte Höhe der Brücke im Bereich über der Bahn beträgt 6,05 Meter.
Warum ist die Brücke gesperrt?
Die Brücke ist kurzfristig am Dienstagnachmittag, 26. November 2024, in beide Fahrtrichtungen für alle Verkehrsteilnehmende gesperrt worden.
Aufgetretene Risse im Beton, die bei der jüngsten Brückenprüfung festgestellt worden sind, haben Hessen Mobil dazu veranlasst, zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden keinen Verkehr mehr über die Brücke fahren zu lassen – dies betrifft neben dem motorisierten Verkehr auch den Radverkehr, Fußgängerinnen und Fußgänger. Die Sperrung betrifft den Abschnitt der Neuen Kasseler Straße (L 3089) in Marburg zwischen der Kreuzung zur Panoramastraße und der Kreuzung zur Schlosserstraße.
Welche Schäden sind aufgetreten? Ist die Brücke einsturzgefährdet?
Die Brücke wird, veranlasst durch die Nachrechnung eines Fachingenieurbüros, seit 2023 durch engmaschige Sonderprüfungen überwacht. Die jüngste Brückensonderprüfung fand im November 2024 statt.
Es wurden Risse im Beton festgestellt. Diese sind an der Stegunterseite in Feldmitte über eine Bereichslänge von ca. 6 bis 7 Metern aufgetreten. Aus dem Konstruktionsbeton wurden im Rahmen der Sonderprüfung etwa zwei Zentimeter lange Bohrkerne gezogen. Die Untersuchungen dieser Bohrkerne zeigte, dass sich die beprobten Risse mindestens bis in diese Tiefe mit nahezu gleicher Rissweite fortsetzen.
Die festgestellten Risse haben Hessen Mobil dazu veranlasst, zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden keinen Verkehr mehr über die Brücke fahren zu lassen.
Die Brücke wurde durch die am 26. November 2024 eingerichtete Sperrung maßgebend entlastet. Daher besteht aktuell keine akute Einsturzgefahr. Nichtsdestotrotz ist eine noch engmaschigere Überwachung angedacht, für die die Vorbereitung bereits laufen.
Wie wurde die Brücke kontrolliert?
Veranlasst durch die Nachrechnung eines Fachingenieurbüros, wird die Brücke seit 2023 durch engmaschige Sonderprüfungen überwacht. Diese Sonderprüfungen finden – zusätzlich zu den regulär durchgeführten Brückenprüfungen – in einem einjährigen Turnus statt. Nach der Sonderprüfung im Oktober 2023 erfolgte im Oktober 2024 die nächste Sonderprüfung.
Die jüngste Prüfung fand im November 2024 aufgrund von Auffälligkeiten bei der Prüfung im Oktober 2024 statt. Dabei wurde eine weitere Verschlechterung des Zustands festgestellt, die uns zu der aktuellen Sperrung der Brücke veranlasst hat.
Weitere Informationen zum Thema Brückenprüfungen finden Sie auch auf unserer Website unter: mobil.hessen.de/service/faq-reihe/bruecken-in-hessenÖffnet sich in einem neuen Fenster
Wie wird der Verkehr umgeleitet?
Für die Sperrung sind aktuell zwei innerörtliche Umleitungen eingerichtet: Aus Richtung Bahnhof kommend führt die Umleitung über die Schlosserstraße und die Afföllerstraße in Richtung Norden (beschildert mit „U11“). Aus Richtung Norden/Cölbe kommend führt die Umleitung über die Panoramastraße (beschildert mit „U13“). Darüber hinaus besteht mit der benachbarten B 3 eine alternative Route für den motorisierten Verkehr.
Für den Rad- und Fußverkehr ist die kürzeste Alternative, über die Alte Kasseler Straße und von dort auf die andere Seite der Bahnstrecke zu kommen.
Hessen Mobil steht zudem mit der Stadt Marburg und dem Landkreis Marburg-Biedenkopf in engem Austausch, in wieweit für alle Verkehrsteilnehmende – motorisierten Verkehr, ÖPNV, Rad- und Fußverkehr – die Umleitungen und Ampelschaltungen noch verbessert werden können.
Wie sehen die nächsten Schritte aus und wie lange wird die jetzige Sperrung voraussichtlich dauern?
Aufgrund des Baujahrs, des Bauwerkszustands und der Art der Baukonstruktion ist eine Sanierung der Brücke weder wirtschaftlich noch technisch sinnvoll. Dies ist das Ergebnis umfangreicher Untersuchungen und Bewertungen zu den Schäden und Nachrechnungsergebnissen des Bauwerks.
Hessen Mobil plant daher bereits seit knapp einem Jahr – auch unabhängig von der akuten Schadensentwicklung – einen Ersatzneubau. Diese Planungen für den Abbruch der Brücke und deren Ersatzneubau werden mit Priorität fortgeführt, um so schnell wie möglich einen Ersatz für die gesperrte Brücke bereitstellen zu können.
Aufgrund der aktuell entstandenen Lage ist jetzt geplant, zunächst den Überbau der Brücke relativ zeitnah abzubrechen – voraussichtlich im 1. Halbjahr 2025. Die Planungen zum Abbruch des Überbaus wurden bisher zusammen mit denen des Ersatzneubaus betrachtet, werden nun aufgrund der eingetretenen Situation aber vom beauftragten Büro eigenständig und mit hoher Intensität fortgeführt und abgeschlossen. Für die Abbruchplanung sind weitere Abstimmungen mit der Bahn erforderlich, um aufbauend auf diesen Abstimmungsergebnissen ein Vergabeverfahren durch Hessen Mobil durchzuführen.
Für den Abbruch sind unter anderem auch Abstimmungen mit Leitungsbetreibern, deren Leitungen aktuell durch die Brücke geführt werden, erforderlich. Da die Planungen für den Ersatzneubau viele Faktoren beinhalten (Straßenplanung, Bauwerksplanung, Fachbeiträge der Bahn, Vermessung, Landespflege, Grunderwerb, Geotechnik, Abstimmung Sperrpausen der Bahn), kann Hessen Mobil zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbare Aussage zum Abschluss der Planung, zum Beginn der Bauarbeiten und zur Bauzeit treffen.
Über die Planungen für den Ersatzneubau und Abbruch der Brücke hinaus überwacht Hessen Mobil den Zustand des Brückenüberbaus und die dort festgestellten Risse im Beton mit den Bauwerkssonderprüfungen engmaschig. Bis zum Abriss der Brücke wird ein spezielles Riss-Monitoring installiert, mit dem der Zustand der Brücke ab voraussichtlich kurz vor Weihnachten rund um die Uhr überwacht wird.
Dennoch kann Hessen Mobil zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden die Brücke nicht mehr für den Verkehr freigeben. Die am 26. November 2024 eingerichtete Vollsperrung der Landesstraße kann daher erst nach Fertigstellung des Ersatzneubaus der Brücke wieder aufgehoben werden.
Aufgrund des nötigen Vorlaufs für technische Planung, Baurechtschaffung sowie Bauvorbereitung für den Ersatzneubau sprechen wir als erste Einschätzung für den zeitlichen Horizont von Jahren, nicht von Monaten.
Stand: 9. Dezember 2024