Streufahrzeug auf verschneiter Straße im Hintergrund verschneite Tannen

Wo und wann streuen wir?

Das Gesetz schreibt vor: Straßen müssen bei winterlicher Witterung "nach besten Kräften" geräumt und gestreut werden. Was das heißt, erklären wir in unserem Artikel.

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Hessen Mobil ist für den Winterdienst auf den hessischen Bundesstraßen sowie den Landes- und Kreisstraßen außerhalb von Städten und Gemeinden zuständig. Innerorts sind kommunale Winterdienste verantwortlich, häufig übertragen sie diese Pflicht auch auf die Straßenanlieger.

Das Gesetz gibt vor, dass winterliche Straßen "nach besten Kräften" geräumt und gestreut werden sollen. Der Winterdienst muss demnach erfolgen "nach Eintritt der Glätte", "nur an gefährlichen und verkehrsbedeutsamen Stellen", "nur während der Tagesstunden" und "innerhalb einer angemessenen Zeit".

Hessen Mobil geht mit seinem Einsatz weit über diese rechtlichen Verpflichtungen hinaus. Auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wird je nach Bedarf von 6 bis 22 Uhr gestreut und geräumt. Ein Umlauf dauert in der Regel drei Stunden. Knapp 90.000 Räum- und Streueinsätze leisten die 46 StraßenmeistereienÖffnet sich in einem neuen Fenster in einem durchschnittlichen Winter.

Prioritäten setzen

Optimale Vorbereitung und modernste Technik garantieren jedoch nicht immer schnee- und eisfreie Straßen. Denn Räum- und Streufahrzeuge können nicht überall gleichzeitig sein – trotz optimierter Routenplanung. Hessen Mobil muss bei den Einsätzen Prioritäten setzen: Strecken mit hoher Verkehrsbelastung oder neuralgische Punkte werden zuerst angefahren, Parkplätze oder Verbindungsrampen sind eher nachrangig.

Weitere Informationen finden Sie untenstehend im Flyer "Toi, toi, streu - kommen Sie gut an!" und unter: Sicher unterwegs in Hessen.Öffnet sich in einem neuen Fenster

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