Ausschreibung und Vergabe

Ausschreibung / Vergabe

Insbesondere gilt: Aufträge sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu vergeben. Bei Aufträgen über 10.000 Euro sind grundsätzlich drei vergleichbare Angebote einzuholen. Der wirtschaftlichste Bieter ist zu beauftragen. Sachlich zusammenhängende Aufträge dürfen nicht aufgeteilt werden (Stückelungsverbot). Die Ausschreibung ist produktneutral zu gestalten.

Beachten Sie die Runderlasse vom 23.11.2020 zum "Ausschluss von Bietern und Bewerbern wegen schwerer Verfehlungen" (Staatsanzeiger Nr. 48/2020, S. 1216 f.) und vom 15.05.2015 zur "Korruptionsvermeidung in hessischen Kommunalverwaltungen" (Staatsanzeiger Nr. 24/2015, S. 630 f.),

Öffentliche Auftraggeber beachten das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) bei Aufträgen über 10.000 Euro.

Die vergaberechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

Eine Ausschreibung vor Bescheid ist nicht förderschädlich. Einzig die Vergabe der Maßnahme darf erst erfolgen, wenn der Bescheid rechtskräftig vorliegt (Zuschlagsschreiben erst nach dem Zuwendungsbescheid). Wurde einem Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn zugestimmt, ist eine förderunschädliche Vergabe bereits nach Genehmigung möglich.

Ja, die Vergabeunterlagen sind direkt mit der Anzeige über den Beginn der Maßnahme einzureichen. Hierzu zählen Vergabevermerk gemäß HVA, Leistungsverzeichnis, Preisspiegel, Submissionsniederschrift, Eignungsnachweis, Hauptangebot des Erstbietenden, Wertung  des Angebots und Zuschlagsschreiben. Formblätter zur Vorlage der Vergabeunterlagen finden Sie im Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB) oder Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Lieferleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA L-StB) oder Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA FStB) vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).

In der Regel ist eine öffentliche Ausschreibung zu wählen. Der Gesamtauftragswert bestimmt, ob national oder EU-weit ausgeschrieben wird.

Der Standardleistungskatalog ist bei der Leistungsbeschreibung zu verwenden. Nur in Ausnahmefällen dürfen Freitexte genutzt werden.