Die Grundsätze der Vergabe des Landes Hessen für öffentliche Auftraggeber/-innen ist zwingend zu beachten. Für Zuwendungen aus Landesmitteln gilt §44 LHO.
FAQs
Ausschreibung und Vergabe
Ausschreibung / Vergabe
Eine Ausschreibung vor Bescheid ist nicht förderschädlich. Einzig die Vergabe der Maßnahme darf erst erfolgen, wenn der Bescheid rechtskräftig vorliegt (Zuschlagsschreiben erst nach dem Zuwendungsbescheid). Wurde einem Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn zugestimmt, ist eine förderunschädliche Vergabe bereits nach Genehmigung möglich.
Ja, die Vergabeunterlagen sind direkt mit der Anzeige über den Beginn der Maßnahme einzureichen. Hierzu zählen Vergabevermerk gemäß HVA, Leistungsverzeichnis, Preisspiegel, Submissionsniederschrift, Eignungsnachweis, Hauptangebot des Erstbietenden, Wertung des Angebots und Zuschlagsschreiben. Formblätter zur Vorlage der Vergabeunterlagen finden Sie im Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB) oder Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Lieferleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA L-StB) oder Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA FStB) vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
In der Regel ist eine öffentliche Ausschreibung zu wählen. Der Gesamtauftragswert bestimmt, ob national oder EU-weit ausgeschrieben wird.