Die Jahresraten können dem Bauablauf angepasst werden. Hierzu bedarf es eines Änderungsantrages. In dem Haushaltsjahr nicht abgerufene Jahresraten verfallen.
FAQs
Bewirtschaftung
Bewirtschaftung
Die bereitgestellten Mittel sind bis spätestens zum 10. November des jeweiligen Haushaltsjahres abzurufen.
Ein Mittelabruf muss mindestens 25.000 EUR betragen.
Ein Sonderfall sind Maßnahmen deren Gesamtzuwendung unter dem Mindestbetrag liegt, bei diesen werden die Zuwendungen nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Mit der Maßnahme ist spätestens sechs Monate nach Bewilligung zu beginnen. In begründeten Fällen kann die Baubeginnsfrist verlängert werden.
Vorhaben, die nach Richtlinie der Nahmobilität bewilligt wurden, müssen die Maßnahme nur innerhalb des im Bescheid festgelegten Zeitraums von in der Regel fünf Haushaltsjahren fertiggestellt werden, ein konkretes Datum zum Baubeginn wird in diesem Fall nicht festgelegt.
Wenn es zu Planänderungen oder/und Kostenänderungen (Steigerungen und Minderungen) kommen sollte, teilen Sie uns dies bitte direkt mit. Wir besprechen dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.