Grundsätzlich werden nur Gestehungskosten als Grunderwerb gefördert. Diese sind allerdings nur zuwendungsfähig, wenn sie für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Ein entsprechender Nachweis hierüber ist vorzulegen.
FAQs
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Grundsätzlich werden nur Gestehungskosten als Grunderwerb gefördert. Diese sind allerdings nur zuwendungsfähig, wenn sie für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Ein entsprechender Nachweis hierüber ist vorzulegen.