Ziel und Hintergrund
Das Land Hessen hat sich mit dem Verkehrssicherheitskonzept 2035 zur Vision Zero (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder scheren Personenschäden) Öffnet sich in einem neuen Fensterbekannt und dies auch in § 15 Hessisches Nahmobilitätsgesetz gesetzlich verankert.
Darüber hinaus ist es ein zentraler Bestandteil der Nahmobilitätsstrategie des Landes Hessen, den Radverkehr zu stärken und zu fördern. Außerorts sind baulich vom Kfz-Verkehr getrennte Radwege deshalb die Standardlösung. In der Praxis lässt sich das aber nicht überall kurzfristig umsetzen – zum Beispiel, wenn Flächen fehlen oder die Umsetzung Zeit braucht. Schutzstreifen können in solchen Fällen eine vorübergehende Übergangslösung sein. International, z. B. in den Niederlanden, Dänemark, Frankreich und der Schweiz, sind außerörtliche Schutzstreifen für den Radverkehr bereits zu finden. Auch Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben sie bereits erfolgreich getestet.
Mit unserem Pilotprojekt prüfen wir nun gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, ob und unter welchen Bedingungen Schutzstreifen auch auf hessischen Straßen sinnvoll sind.