Schutzstreifen für den Radverkehr Nieder-Beerbach - Ober-Beerbach

Schutzstreifen für den Radverkehr

Wie können Radfahrende auf Außerortsstraßen besser und sicherer unterwegs sein – auch dort, wo ein eigener Radweg (noch) nicht möglich ist? Das erproben wir derzeit im Rahmen unseres Pilotprojekts, das wissenschaftlich begleitet und anschließend ausgewertet wird.

Ziel und Hintergrund

Das Land Hessen hat sich mit dem Verkehrssicherheitskonzept 2035 zur Vision Zero (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder scheren Personenschäden) Öffnet sich in einem neuen Fensterbekannt und dies auch in § 15 Hessisches Nahmobilitätsgesetz gesetzlich verankert. 

Darüber hinaus ist es ein zentraler Bestandteil der Nahmobilitätsstrategie des Landes Hessen, den Radverkehr zu stärken und zu fördern. Außerorts sind baulich vom Kfz-Verkehr getrennte Radwege deshalb die Standardlösung. In der Praxis lässt sich das aber nicht überall kurzfristig umsetzen – zum Beispiel, wenn Flächen fehlen oder die Umsetzung Zeit braucht. Schutzstreifen können in solchen Fällen eine vorübergehende Übergangslösung sein. International, z. B. in den Niederlanden, Dänemark, Frankreich und der Schweiz, sind außerörtliche Schutzstreifen für den Radverkehr bereits zu finden. Auch Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben sie bereits erfolgreich getestet.

Mit unserem Pilotprojekt prüfen wir nun gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, ob und unter welchen Bedingungen Schutzstreifen auch auf hessischen Straßen sinnvoll sind.

Schutzstreifen für den Radverkehr Ober-Beerbach - Nieder-Beerbach
L 3098 zwischen Nieder-Beerbach und Ober-Beerbach: Schutzstreifen dürfen von Kraftfahrzeugen nur bei Bedarf, z.B. bei Gegenverkehr, überfahren werden. Radfahrende dürfen hierbei nicht gefährdet werden. Ohne Gegenverkehr darf der Schutzstreifen dagegen nicht überfahren werden.

Wo wird getestet?

Derzeit gibt es zwei Pilotstrecken: auf der L 3098 zwischen Nieder-Beerbach und Ober-Beerbach sowie auf der B 426 zwischen Lengfeld und Zipfen (beide im Landkreis Darmstadt-Dieburg). Aktuell prüfen wir weitere Streckenabschnitte und stimmen diese ab. 

Schutzstreifen für den Radverkehr
Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden ordnen die Schutzstreifen an und treffen im Einzelfall weitere Anordnungen wie Überholverbote und Geschwindigkeitsbeschränkungen, z.B. bei fehlenden Sichtweiten oder schmaler Fahrbahn.

Wissenschaftliche Begleitung und Testphase

Im Straßenverkehr treffen unterschiedliche Bedürfnisse aufeinander. Wichtig ist deshalb eine Verkehrsführung, die für alle möglichst gut funktioniert und sich an klare Regeln hält. Damit die Auswirkungen der neuen Markierung nicht nur gefühlt, sondern belastbar beurteilt werden können, setzen wir auf eine unabhängige Auswertung.

Die Hochschule Darmstadt begleitet das Pilotprojekt wissenschaftlich. Auf dieser Grundlage lässt sich anschließend faktenbasiert bewerten, wie sich Schutzstreifen auswirken und ob sie sich für weitere Strecken eignen.

Die Testphase auf den Streckenabschnitten entlang der L 3098 und der B 426 hat im 4. Quartal 2025 begonnen und soll voraussichtlich im 1. Quartal 2027  abgeschlossen sein. 

Projektkosten

Für das Pilotprojekt sind insgesamt rund 200.000 Euro eingeplant.


Zur Orientierung: 1 km Radwegneubau kostet häufig etwa rund 1 Million Euro, 1 km Straßenneubau oft etwa rund 10 Millionen Euro.


Schutzstreifen ersetzen einen baulich getrennten Radweg nicht – sie können aber eine Übergangslösung sein, bevor ein straßenbegleitender Radweg fertiggestellt ist. Im Verkehrsversuch Schutzstreifen außerorts werden Erfahrungen gesammelt und Maßnahmen gezielt bewertet sowie wissenschaftlich von der Hochschule Darmstadt begleitet. 

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