Radverkehr

Radverkehr

Die Qualitätsstandards und Musterlösungen finden Sie unter Qualitätsstandards und Musterlösungen AGNHÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Für die Dauer der Zweckbindung gelten die Anforderungen an Unterhalt und Betrieb gem. QMR-HE Kapitel 3.3.4:

Die Verkehrswege sollten regelmäßig von Sand, Laub oder anderem Schmutz gereinigt werden. Zusätzlich empfehlen wir, dass der Zustand der Wege und der Wegweisung zweimal pro Jahr kontrolliert wird. Unterstützend zur Beseitigung von Mängeln sollte ein Anschluss der Baulastträger/-innen an die Meldeplattform Hessen vorhanden sein.

Die Radwege werden in die Räum- und Streupläne der Kommunen aufgenommen. Die Räum- und Streuarbeiten sollen bereits zu Hauptverkehrszeit abgeschlossen sein. Radverkehrsanlagen dürfen auch nicht zur Lagerung von abgeräumten Schneemassen genutzt werden.

Bei der Sicherung von Baustellen an Radverbindungen gelten die aktuellen Richtlinien (FGSV, RSA, 2015). Der Radweg muss entweder weiterhin befahrbar sein, oder es muss eine Alternativrouten für den Radverkehr eingerichtet werden. Bei Vollsperrung oder einer Alternativroute muss eine eindeutige Wegweisung gegeben sein nach dem „Handbuch zur Radwegweisung in Hessen“. Die Alternativrouten müssen zusätzlich frühzeitig angekündigt werden.

In Bezug auf die Qualitätsstandards und Musterlösungen:
 

Die Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz in Hessen sind Voraussetzung für eine Förderung. Sie entsprechen dem aktuelleren Stand der Technik.

Eine B+R – Anlage muss einen Bezug zum ÖPNV aufweisen. Den Bedarf für Art und Umfang der B+R – Anlage müssen Sie nachvollziehbar nachweisen.

Weitere Informationen zu Anforderungen an Fahrradabstellanlagen finden Sie im Leitfaden Fahrradabstellanlagen unter Leitfaden FahrradabstellanlagenÖffnet sich in einem neuen Fenster.