Die Landespflege von Hessen Mobil ist in allen Phasen eines Bauprojekts beteiligt und sorgt für die Einhaltung der europäischen Naturschutzgesetzgebung und den bundesweit geltenden gesetzlichen Pflichten.
Im Mittelpunkt stehen dabei das BundesnaturschutzgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster sowie das europäische Schutzgebietssystem Natura2000Öffnet sich in einem neuen Fenster, das europaweit dem Schutz bestimmter Arten und Lebensräume dient und damit die biologische Vielfalt bewahrt.
Kompensation ist wichtig
Aus der nationalen Gesetzgebung folgt: Jeder Eingriff in den Naturhaushalt ist grundsätzlich zu vermeiden oder – wenn unvermeidbar – in geeigneter Weise zu kompensieren.
Hessen Mobil folgt diesem Grundsatz gerne: Wir bauen Grünbrücken, damit Wildtiere trotz unüberwindbarer Verkehrsbarrieren ihre Lebensräume erreichen können. Wir stellen naturnahe Lebensräume wieder her und renaturieren Fließgewässer. Wir errichten Ersatzquartiere, um den durch die Baumaßnahme eintretenden Verlust an Lebensraum für Tiere zu kompensieren.
Und: Als obersten Grundsatz vermeiden wir Eingriffe dort, wo es geht. Dies erreichen wir z.B. durch die Wahl der konfliktärmsten Variante, die kleinräumige Verschiebung, um Naturschutzbesonderheiten zu schonen, oder auch durch Bauzeitenregelungen.