Abgestorbener Baum an einer Straßenkreuzzung

Osthessen

Hessen Mobil musste kranken Baum in Gertenbach fällen

Verkehrssicherheit hat oberste Priorität

Die Verkehrssicherheit steht bei Hessen Mobil stets an oberster Stelle. In diesem Zusammenhang werden aber nicht nur Schlaglöcher ausgebessert und besonders marode Straßen grundsaniert, sondern mitunter auch Bäume gefällt, von denen eine Gefahr für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ausgeht. Wie zuletzt in Gertenbach.

Im Witzenhäuser Stadtteil stand im Bereich der Hübenthaler Straße (Landesstraße 3238) eine große Linde dicht am Fahrbahnrand. So dicht, dass sie sich unmittelbar im Verkehrsraum befand und aufgrund eines starken Pilzbefalls zur Gefahr für alle Verkehrsteilnehmenden wurde. 

Hierbei ist nicht nur das längerfristig beobachtete Herabfallen des Totholzes auf die Fahrbahn zu nennen. Sondern der insgesamt sehr schlechte Zustand des gesamten Baumes, der aufgrund von Holzfäule morsch geworden und damit auch in seiner Standfestigkeit gefährdet war.

Nahaufnahme von Pilzbefall an einer Baumrinde

Bei diesen Ausführungen ist wichtig zu betonen, dass das Fällen von Bäumen bei Hessen Mobil immer den letzten Ausweg darstellt. Deshalb wurde die Linde in Gertenbach von den Fachkräften der Baumkontrolle von Hessen Mobil über Jahre intensiv begutachtet, um mehr über den genauen Zustand des Baumes zu erfahren.

Als der kritische Zustand vor einigen Jahren festgestellt wurde, wurde in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde Maßnahmen zur Erhaltung des Baumes umgesetzt. Diese schlugen jedoch nicht an und konnten den immer schlechter werdenden Zustand der Linde leider nicht stoppen.

Wo Bäume gefällt werden, da werden neue gepflanzt. In Gertenbach werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sachgebiets Landespflege von Hessen Mobil in Eschwege künftig zwei Apfelbäume und fünf Birnenbäume in die Erde setzen. Dabei mithelfen werden auch ortsansässige ehrenamtliche Helferinnen und Helfer.

Generell ist Hessen Mobil aufgrund des Artenschutzes gesetzlich verpflichtet, Gehölzpflegearbeiten bis Ende Februar abzuschließen.

Baumfällungen erfolgen ausschließlich in Absprache mit der zuständigen Naturschutzbehörde.

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