Die Landesstraße L 3148 führt zwischen Wabern/Uttershausen und Borken/Lendorf auf einer Brücke über die Schwalm. Auf dem etwa 45 Meter langen Bauwerk muss der Spannstahl untersucht werden.
Die Arbeiten im Auftrag von Hessen Mobil beginnen am Montag, den 3. November und werden voraussichtlich bis Ende November andauern. In dieser Zeit muss die Brücke für den Verkehr voll gesperrt werden.
Ziel ist, zu überprüfen, wie tragfähig die Brücke ist. Der Spannstahl befindet sich im Bauwerk und hat entscheidende Funktion für die Statik der Brücke. Um die Spannglieder freizulegen, wird eine Fachfirma an ausgewählten Stellen des Bauwerks zunächst die Asphaltdecke aufnehmen und den Beton abbrechen.
Schon vor Ort wird dann nach Hinweisen auf Korrosionsschäden geschaut. Gleichzeitig werden Proben entnommen, die später im Labor analysiert werden. Dabei werden die Zugfestigkeit, Verformungseigenschaften sowie mögliche Oberflächen- und Korrosionsschäden überprüft. Im Anschluss an die Bauwerksuntersuchung werden die Entnahmestellen wieder verschlossen und asphaltiert.
Währen der Brückensperrung wird der Kfz-Verkehr über Unshausen und Hebel umgeleitet. Die Umleitung für den Radfernweg R 4 zwischen Uttershausen und Gombeth führt um den Dosenberg herum entlang des Kiesabbaugebiets. Beide Umleitungsstrecken sind ausgeschildert.
Das Land Hessen investiert rund 165.000 Euro in die Sonderprüfung des Bauwerks der Landesstraße.
Wir bitten um Verständnis für die Maßnahme und die damit einhergehenden verkehrlichen Einschränkungen.
Hintergrund zur Maßnahme:
Die Brücke ist im Baur-Leonhardt-Verfahren gebaut worden. 2021 stellten die Behörden in Brandenburg beim Abriss einer Brücke dieser Bauweise eine bislang unbekannte Art von Beschädigung fest: die Stahlspannglieder waren durch die Einwirkung von Wasserstoff spröde geworden.
Das kann zur Folge haben, dass der Stahl an den Kontaktpunkten korrodiert, die Oberfläche Risse bekommt und der Verlust der Verformungseigenschaften zu statischen Mängeln führt. Diese Schäden können auch dann auftreten, wenn die Spannglieder vorschriftsmäßig und schadensfrei eingebaut wurden. Per Sonderprüfung werden deshalb die betroffenen Brücken begutachtet.