Somit ist das autonome Fahren gesetzlich verankert und schafft die Möglichkeit der Nutzung von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion der Stufe 4 im öffentlichen Verkehrsraum.
Die Verordnung AFGBV „Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung“ konkretisiert hierzu das Straßenverkehrsgesetz im Hinblick auf die Rechte und Pflichten von Halter, Hersteller, technischer Aufsicht und den zuständigen Behörden.