Baustellenmanagement und Hessischer Verkehrszeichenplankatalog

Sicherheitskonzept für Baustellen

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Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) enthalten u.a. Regelpläne für die Absicherung von typischen Arbeitsstellensituationen. Da die in den RSA abgebildeten Regelpläne nicht alle grundlegenden Arbeitsstellensituationen abdecken, die auf den hochbelasteten hessischen Autobahnen relevant sind, wie z.B. Arbeitsstellen im Bereich von Streckenbeeinflussungsanlagen, wurden für alle relevanten Fälle typisierte Verkehrszeichenpläne erstellt.

Diese typisierten Verkehrszeichenpläne sind Grundlage für die Straßenmeistereien von Hessen Mobil sowie für die im Auftrag von Hessen Mobil tätigen Firmen. Zu jedem typisierten Verkehrszeichenplan wurden auch Phasenpläne zum Auf- und Abbau von Arbeitsstellen kürzerer Dauer (AkD) entwickelt und im Hessischen Verkehrszeichenplan-Katalog für Arbeitsstellen kürzerer Dauer (HE VZP-Katalog für AkDÖffnet sich in einem neuen Fenster) zusammengefasst. Dieser gilt für alle Autobahnen und Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung in Hessen und wurde im August 2013 eingeführt. Seit seiner Einführung unterliegt er tagtäglich dem Praxistest. In einer neuen Version (Stand August 2016) wurde der HE VZP-Katalog für AkD überarbeitet. Zudem beinhaltet die überarbeitete Version Pläne für vier weitere Absicherungssituationen, die in den neu hinzugekommenen Phasenplänen mit den Planschüsseln HE 1.73RTB, HE 1.74RNB, HE 1.75LTB und HE 1.76LNB abgebildet sind.

Gleichzeitig wurden Phasenpläne zum Auf- und Abbau von Arbeitsstellen längerer Dauer (AlD) entwickelt und im Hessischen Verkehrszeichenplankatalog (HE VZP-Katalog AlD Teil 1Öffnet sich in einem neuen Fenster, Teil 2Öffnet sich in einem neuen Fenster, Teil 3Öffnet sich in einem neuen Fenster, Teil 4Öffnet sich in einem neuen Fenster)zusammengefasst. Aus technischen Gründen gibt es vier Dateien. Nur alle zusammen ergeben den vollständigen Katalog für AlD.

Beide Kataloge sind auf allen Autobahnen und Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung in Hessen anzuwenden. Arbeitsstellen kürzerer und längerer Dauer dürfen nur nach verkehrsrechtlicher Anordnung, mit Angabe eines Verkehrszeichenplans durchgeführt werden.Diese umfasstsowohl den typisierten Verkehrszeichenplan als auch alle dazugehörigen Phasenpläne zum Auf- und Abbau der Arbeitsstelle.

Weiteres zur Anwendung des HE VZP-Katalog wird im Handbuch zum BaustellenmanagementÖffnet sich in einem neuen Fenster geregelt.

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