Die Errichtung, erhebliche Änderung oder geänderte Nutzung einer baulichen Anlage bedarf ggf. einer straßenrechtlichen Zustimmung, Ausnahmegenehmigung oder Genehmigung durch die Straßenbaubehörde.
Die Straßenbaubehörde Hessen Mobil bietet den Bauaufsichtsbehörden die Möglichkeit an, Antragsunterlagen auf elektronischem Weg einzusenden.
Auch die Bauherrschaft sowie Entwurfsverfassende können Anfragen auf diesem Weg an Hessen Mobil richten.
Alle Dokumente sind im PDF-Format zu übermitteln.
Die maximale Größe einer einzelnen E-Mail, einschließlich aller Anhänge, darf 20 MB nicht überschreiten. Falls nötig, senden Sie bitte mehrere E-Mails. Bei größerem Datenvolumen können Sie uns auch einen Datenträger auf dem Postweg zusenden oder Sie nennen uns einen Link zum Download der Verfahrensunterlagen.
Bitte beteiligen Sie die jeweilige Außenstelle von Hessen Mobil, die für den Bereich Ihrer Kommune zuständig ist. Für einen Überblick nutzen Sie bitte die Regionenkarte.Öffnet sich in einem neuen Fenster