Werbeanlagen unterliegen ebenso Anbauverbots- und Anbaubeschränkungsvorschriften ( AnbauÖffnet sich in einem neuen Fenster) und bedürfen der Zustimmung, Ausnahmegenehmigung oder Genehmigung der Straßenbaubehörde. Grund hierfür ist die Verkehrssicherheit.
Die Straßenbaubehörde Hessen Mobil bietet die Möglichkeit das Einreichen von Anträgen und Unterlagen auch auf elektronischem Weg an.
Alle Dokumente sind im PDF-Format zu übermitteln.
Die maximale Größe einer einzelnen E-Mail, einschließlich aller Anhänge, darf 20 MB nicht überschreiten. Falls nötig, senden Sie bitte mehrere E-Mails. Bei größerem Datenvolumen können Sie uns auch einen Datenträger auf dem Postweg zusenden oder Sie nennen uns einen Link zum Download der Verfahrensunterlagen.
Bitte beteiligen Sie die jeweilige Außenstelle von Hessen Mobil, die für den Bereich Ihrer Kommune zuständig ist. Für einen Überblick nutzen Sie bitte die Regionenkarte.Öffnet sich in einem neuen Fenster