Hier stellen wir für Sie eine aktuelle Übersicht der lastbeschränkten Brücken auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Hessen zur Verfügung. Die Übersicht soll Ihnen als Planungshilfe bei der Routenfindung dienen.
Es ist leider nicht auszuschließen, dass kurzfristig weitere Brücken aus statischen Gründen lastbeschränkt werden müssen. Brücken, die mittels Zeichen 253 StVO „Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht“ und entsprechendem Zusatzzeichen lastbeschränkt sind, dürfen auf keinen Fall mit höheren Massen als angegeben überfahren werden - auch nicht bei Vorliegen einer Erlaubnis nach § 29 (3) StVO bzw. § 46 (1) Nr. 5 StVO.
Alle genannten Brückenbauwerke sind mit dem jeweils angegebenen zulässigen Gesamtgewicht oder eben in der zweiten Liste für den anhörpflichtigen Schwerlastverkehr, dann ab deren Gewicht, lastbeschränkt. Wenn nicht anders angegeben gelten die Einschränkungen für beide Fahrtrichtungen. Alle Angaben ohne Gewähr. Kurzfristige Änderungen sind jederzeit möglich.
Aktualisiert am 26.01.2024