Anliegerbeiträge werden bei Fördermaßnahmen als nicht zuwendungsfähige Kosten abgesetzt. Unabhängig davon, ob der/die Zuwendungsempfänger/-in tatsächlich Anliegerbeiträge erhebt.
FAQs
Straßenkostenbeiträge
Straßenkostenbeiträge
Eine Erhöhung der Anliegerbeiträge reduziert die Zuwendung. Bei einer Absenkung der Anliegerbeiträge wird der Standardsatz gem. KAG angesetzt. Eine Erhöhung der Zuwendung erfolgt nicht.
Anliegerbeiträge werden gem. den Standardsätzen des KAG unterstellt.