Baurecht

Baurecht

Grundsätzlich ist die Zulassung der Maßnahme erforderlich. Dies erfolgt z.B. durch den Planfeststellungsbeschluss, die Plangenehmigung oder den Bebauungsplan. Projekte, die keine neuen Flächen beanspruchen und keine erheblichen Auswirkungen haben, benötigen kein aufwändiges Verfahren. Sie können bspw. im Wege des Absehens von Planfeststellung und Plangenehmigung zugelassen werden. Um welches Zulassungsverfahren es sich handelt, wissen die Fachleute in Ihrer Verwaltung oder das von Ihnen beauftragte Ingenieurbüro.

Die Formulare sind mit rechtsverbindlichen Unterschriften zu unterschreiben.