Begrünung

Begrünung

Eine Begrünung von Haltestellen ist förderfähig, solange die Anforderungen an die Einsehbarkeit gegeben sind und keine erheblichen Mehrkosten durch die Bepflanzung entstehen.

Die Förderung macht keine Vorgaben hinsichtlich der Bepflanzung. In vielen Fällen sind Pflanzlisten mit den zur Auswahl stehenden Bepflanzungen z.B. im Bebauungsplan festgesetzt.