Schienenverkehr

Schienenverkehr

Für Grunderneuerungen wird grundsätzlich keine Nutzen-Kosten-Untersuchung benötigt.

Für Neubau, Ausbau und Reaktivierung von Schienenwegen wird grundsätzlich ein NKI > 1 benötigt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben 10 Mio. € überschreiten.

[...] wenn sie unter Denkmalschutz steht oder für Züge des Fernverkehrs benötigt wird?

Gefördert wird nur der Anteil der Bahnsteigüberdachung, die für die Reisendenzahlen im Nahverkehr notwendig ist.

Abstellgleise sind nur dann förderfähig, wenn sie ein notwendiger Bestandteil der Förderung von Bau und Ausbau von Verkehrswegen der Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen, Bahnen besonderer Bauart, einschließlich Seilbahnen nicht bundeseigenen Eisenbahnen oder einer Reaktivierung von Schienenstrecken sind.

Betriebshöfe sind grundsätzlich nicht förderfähig. Eine Ausnahme bildet der Fördergegenstand „Nachrüstung von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten mit notwendiger Ausstattung für die Einführung von elektrisch betriebenen Bussen“.