Schienenverkehr

Schienenverkehr

Für Grunderneuerungen wird grundsätzlich keine Nutzen-Kosten-Untersuchung benötigt.

Für Neubau, Ausbau und Reaktivierung von Schienenwegen wird grundsätzlich ein NKI > 1 benötigt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben 10 Mio. € überschreiten.

Wird die Erneuerung einer „überdimensionierten“ Bahnsteigüberdachung gefördert, wenn sie unter Denkmalschutz steht oder für Züge des Fernverkehrs benötigt wird?

Gefördert wird nur der Anteil der Bahnsteigüberdachung, die für die Reisendenzahlen im Nahverkehr notwendig ist.