Die Einbahnregelung, die wegen des Anfang August gestoppten Bauprojektes am Rhein-Radweg auf der B 42 eingerichtet wurde, ist damit nicht mehr in Kraft.
Der Abbau der Baustellenverkehrsführung hatte einige Zeit in Anspruch genommen, weil nicht nur die Beschilderung zurückgebaut werden musste. Auch die Ampelanlage, die im Bereich des Fähranlegers installiert ist, musste umprogrammiert und zum Teil umgebaut werden, um den Zustand wie vor Einrichtung der Baustelle wiederherzustellen.