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Westhessen

B 454: Tieferlegung in Stadtallendorf, 3. Bauabschnitt

Vorstellung aktueller Zeitplan - Gemeinsame Pressemitteilung

Die Planungen für den dritten Ausbauabschnitt der Tieferlegung der Bundesstraße 454 in Stadtallendorf laufen bei Hessen Mobil weiterhin auf Hochtouren. Dieser dritte und zugleich letzte Bauabschnitt des Projektes umfasst die Tieferlegung der B 454 im Bereich der Kreuzung Hauptstraße/Bahnhofstraße. Die ersten beiden Bauabschnitte sind bereits fertiggestellt.

Hessen Mobil hat im September 2021 das erforderliche Planänderungsverfahren für den dritten Ausbauabschnitt eingeleitet. Bei diesem Planänderungsverfahren wurden – wie auch seinerzeit im Planfeststellungsverfahren – die Planunterlagen öffentlich ausgelegt. Zudem bestand die Möglichkeit für Betroffene, Einwendungen gegen die Planung vorzubringen.

Hessen Mobil hat diese Einwendungen zwischenzeitlich geprüft und an das Regierungspräsidium Gießen als zuständige Anhörungsbehörde übergeben, die nun das Anhörungsverfahren weiter fortführen wird. Mit einer Beschlussfassung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen kann nach aktuellem Terminplan voraussichtlich im Frühjahr 2023 gerechnet werden.

Erst wenn der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig ist, also rechtskräftiges Baurecht besteht, und die notwendigen Haushaltsmittel vom Bund zur Verfügung gestellt werden, kann mit den notwendigen (Bau-)Vorbereitungen, dem EU-weiten Vergabeverfahren und letztlich der baulichen Umsetzung begonnen werden.

Bei optimalem Verlauf des Baurechtsverfahrens und den weiteren erforderlichen Schritten könnte ein Baubeginn des dritten Ausbauabschnittes der B 454 voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024 möglich sein.

Hintergrund:

Mit der Tieferlegung der B 454 in Stadtallendorf sollen sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Leistungsfähigkeit dieser Bundesstraße verbessert werden – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die B 454 als Zubringer zu der zukünftigen Anschlussstelle der Autobahn A 49 zwischen Stadtallendorf und Neustadt für die westlich von Stadtallendorf gelegenen Kommunen dienen wird.

Wie auch der bereits gebaute Anschluss Wetzlarer Straße/Lilientalstraße der B 454 in Stadtallendorf wird der Anschluss Hauptstraße/Bahnhofstraße einen obenliegenden Kreisverkehr beinhalten und die B 454 in Tieflage durch die Stadt führen.

Der dritte Bauabschnitt der B 454-Tieferlegung hat bereits ein Baurechtsverfahren, das sogenannte Planfeststellungverfahren, durchlaufen. In den vergangenen Monaten musste der Ausführungsentwurf von Hessen Mobil noch einmal überarbeitet und an den heutigen Stand der Technik angepasst werden, da es u.a. neue Anforderungen bezüglich des Gewässer-, Grundwasser- und Lärmschutzes gibt.

Auch die neue Geh- und Radwegbrücke über die B 454, die als Verbindung zwischen dem Bereich Dorfwiese/Altes Dorf mit dem Bereich Herrenwaldstraße/Straße des 17. Juni vorgesehen ist, wurde u.a. den Anforderungen an barrierefreie Mobilität mit flacheren und damit längeren Rampen ausgestattet.

Zudem musste die Straßenentwässerung der B 454 entsprechend des heutigen Stands der Technik planerisch optimiert werden: Anstelle eines Regenrückhaltebeckens in Betonbauweise mit hierfür erforderlicher Pumpenanlage/-haus wird nunmehr eine sogenannte Retentionsbodenfilteranlage geplant.

Die Einleitung in diese Anlage kann aufgrund der Topographie hier ohne Pumpe erfolgen, eine Pumpenanlage zur Ableitung in das Gewässer Münchbach/Gossebach bleibt jedoch weiter erforderlich. Fortzuschreiben waren ebenfalls die emissionstechnischen Berechnungen entsprechend den aktuellen Regelwerken, die Grunderwerbsunterlagen sowie die landespflegerische Begleitplanung.

Für alle diese Änderungen bedarf es einer Anpassung des Baurechts.

Pressekontakt

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Sonja Lecher

Sachgebietsleiterin

Regionalbüro Westhessen

Zuständigkeit:

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