Die Planungen für den dritten Ausbauabschnitt der Bundesstraße 454 in Stadtallendorf haben einen wichtigen Meilenstein genommen. Dieser zugleich letzte Bauabschnitt des Projekts umfasst die Tieferlegung der B 454 im Bereich der Kreuzung Hauptstraße/Bahnhofstraße. Die ersten beiden Bauabschnitte sind bereits fertiggestellt. Jetzt hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) den notwendigen Änderungen der ersten Pläne zugestimmt.
Im Jahr 2021 hatten sich neue technische Anforderungen ergeben, die diese Planänderung erforderlich gemacht hatten. Der neue Beschluss (1. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses) kann nun zusammen mit den entsprechenden Unterlagen in der Zeit vom 8. bis 22. August 2024 im Internet unter www.verwaltungsportal.hessen.de/information/strassenbau-bekanntmachungen-planfeststellungÖffnet sich in einem neuen Fenster eingesehen werden. Außerdem in Papierform zu den regulären Öffnungszeiten im Rathaus Stadtallendorf.
Erst wenn der Beschluss rechtskräftig ist und die notwendigen Haushaltsmittel vom Bund zur Verfügung gestellt werden, kann letztlich mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Bei optimalem Verlauf könnten die Vorarbeiten (Abriss des Gebäudes Hauptstraße 3) noch in diesem Winter beginnen. Die Vergabe der eigentlichen Bauarbeiten könnte darauf aufbauend in der 2. Jahreshälfte 2025 erfolgen.
Die intensiven und guten Gespräche für Detailabstimmungen und Terminplanungen mit der Stadt Stadtallendorf werden fortgeführt.
Hintergrund:
Mit der Tieferlegung der B 454 in Stadtallendorf sollen sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Leistungsfähigkeit dieser Bundesstraße verbessert werden – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die B 454 als Zubringer zu der zukünftigen Anschlussstelle der Autobahn A 49 zwischen Stadtallendorf und Neustadt für die westlich von Stadtallendorf gelegenen Kommunen dienen wird.
Wie auch der bereits gebaute Anschluss Wetzlarer Straße/Lilientalstraße der B 454 in Stadtallendorf wird der Anschluss Hauptstraße/Bahnhofstraße einen obenliegenden Kreisverkehr beinhalten und die B 454 in Tieflage durch die Stadt führen.
Der dritte Bauabschnitt der B 454-Tieferlegung hatte bereits das Planfeststellungverfahren durchlaufen. Da es zwischenzeitlich neue Anforderungen u.a. bezüglich des Gewässer-, Grundwasser- und Lärmschutzes gab, musste die Entwurfsplanung von Hessen Mobil noch einmal überarbeitet und an den heutigen Stand der Technik angepasst werden.
Auch die neue Geh- und Radwegbrücke über die B 454, die als Verbindung zwischen dem Bereich Dorfwiese/Altes Dorf mit dem Bereich Herrenwaldstraße/Straße des 17. Juni vorgesehen ist, wurde u.a. den Anforderungen an barrierefreie Mobilität angepasst und mit flacheren und damit längeren Rampen ausgestattet.