Symbolbild Radweg Anfang

Südhessen

L 3111: Neubau eines Radweges zwischen Viernheim und Heddesheim/ Muckensturm

Bauarbeiten wechseln in den letzten Bauabschnitt

Im Auftrag von Hessen Mobil finden aktuell die Bauarbeiten zum Neu- und Ausbau des straßenbegleitenden Radweges im Zuge der Landesstraße L 3111 und der Kreisstraße K 4134 zwischen Viernheim und Heddesheim/Muckensturm statt.

Am kommenden Dienstag, den 27. Mai wechseln die Arbeiten in den letzten Bauabschnitt.

Während diesem Bauabschnitt gilt auf der L 3111 von der Brückenrampe bis „In der Ziegelhütte“ eine Einbahnstraßenreglung in Fahrtrichtung Muckensturm. In Fahrtrichtung Viernheim kann nur bis „In der Ziegelhütte“ gefahren werden.

Von der Bundesautobahn A 659 kommend ist die Fahrt in Richtung Viernheim und in Richtung Weinheim weiterhin möglich. Von Viernheim kommend kann ebenfalls auf die A 659 gefahren werden.  

Der Verkehr von Baden-Württemberg in Richtung Viernheim und zur Autobahnauffahrt wird ab dem Kreisverkehr der K 4134 über Heddesheim und die L 631 nach Viernheim umgeleitet. (Abbildung anbei).

Während der Arbeiten ist auch der bestehende Geh- und Radweg zwischen Viernheim und „In der Ziegelhütte“ gesperrt.

Die jetzigen Arbeiten werden bis voraussichtlich Mitte Juli andauern. Dann ist auch die Gesamtmaßnahme beendet.

Zur Gesamtmaßnahme                                  

Zwischen Viernheim und dem Heddesheimer Ortsteil Muckensturm besteht derzeit keine durchgehende direkte Radwegeverbindung. Der Radverkehr muss daher teilweise im fließenden Verkehr der L 3111 und K 4134 mitgeführt werden oder alternativ mehrere Kilometer Umweg über das umliegende Wirtschaftswegenetz nehmen.

Mit dem Bau des rund zwei Kilometer langen durchgehenden und parallel zur Fahrbahn verlaufenden Geh- und Radweges wird eine direkte Verbindung für den unmotorisierten Verkehr geschaffen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit für diesen deutlich erhöht.

Im Bereich der Kreisverkehrsarme planen die Stadtwerke Viernheim zudem die Verlegung von Leerrohsystemen.

Die Kosten für die Gemeinschaftsmaßnahme von Hessen Mobil und dem Rhein-Neckar-Kreis belaufen sich insgesamt auf rund 1,16 Millionen Euro. Davon trägt rund 706.000 Euro das Land Hessen und 454.000 Euro der Baden-Württembergische Landkreis.

Kontakt

Portraifoto Anna Lena Lumpp

Anna-Lena Lumpp

Regionalbüro Südhessen

Zuständigkeit:

  • Kreis Bergstraße
  • Landkreis Darmstadt-Dieburg
  • Kreis Groß-Gerau
  • Odenwaldkreis
  • Wissenschaftsstadt Darmstadt

Schlagworte zum Thema