Die in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Groß-Zimmern durchgeführten Bauarbeiten zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Groß-Zimmern und zur Fahrbahninstandsetzung der Landesstraße L 3114 werden fortgeführt. Die Arbeiten waren zwischenzeitlich für eine Winterpause unterbrochen worden.
Am morgigen Dienstag, den 30. Januar werden die Arbeiten zwischen der Einmündung „Beinestraße“ und dem Kreisverkehr an der Waldstraße wiederaufgenommen. Die Arbeiten in diesem Streckenabschnitt dauern insgesamt bis Sommer 2024 an.
Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite muss die Landesstraße während der Bauarbeiten vollgesperrt werden. Die überörtliche Umleitung für den Durchgangsverkehr erfolgt, wie gehabt, über die B 38 und B 26.
Zur Baumaßnahme
Die Gemeinschaftsmaßnahme umfasst im Auftrag von Hessen Mobil die grundhafte Fahrbahnerneuerung eines knapp 500 Meter langen Streckenabschnittes von der Einmündung der Darmstädter Straße bis zum Kreisverkehrsplatz an der Waldstraße.
Rinnen und Straßenabläufe zur Entwässerung der Straße werden neu hergestellt, sowie die Anschlussleitungen ausgetauscht. Die Ampelanlage „Darmstädter Straße“ / „Beinestraße“, sowie eine Fußgängerampel werden vollständig erneuert.
Im Auftrag der Gemeinde Groß-Zimmern wird der Straßenraum neugestaltet. Hier werden Parkplätze und Baumstandorte hergestellt und zwei Bushaltestellen, sowie die Gehwege barrierefrei ausgebaut. In Zusammenarbeit mit E-Netz werden zudem die Straßenbeleuchtungen, sowie die Strom- und Gasleitungen im gesamten Baubereich erneuert.
Im Auftrag des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Dieburg wird die Wasserleitung zwischen Angelstraße und Darmstädter Straße ersetzt.
Baukosten
Die Kosten der gesamten Maßnahme belaufen sich auf rund 1,6 Millionen Euro. Davon trägt das Land Hessen etwa 600.000 Euro. Rund eine Million Euro der Kosten trägt die Gemeinde Groß-Zimmern.
Die Gemeinde erhält für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen, sowie den Ausbau der Gehwege im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung des Landes Hessen eine Förderung von rund 65 Prozent der förderfähigen Kosten.