Hessen Mobil wird ab Montag, 21. Juli die Fahrbahn der Landesstraße 3228 (ehemals B 7) zwischen Fürstenhagen und der Kreuzung zur Orthopädischen Klink erneuern. Die Maßnahme wird in insgesamt vier Bauabschnitten umgesetzt.
Im Rahmen der Bauarbeiten werden die oberen Asphaltschichten und die Schieber und Hydrantenkappen erneuert. Darüber hinaus werden Arbeiten an Bord- und Entwässerungsanlagen vorgenommen.
Im ersten Bauabschnitt wird der Bereich Kreuzung Orthopädische Klinik und Autobahnanschlussstelle Hessisch Lichtenau West unter Vollsperrung in den Sommerferien bis Mitte August umgesetzt.
Im Zuge dieser Sperrung ist auch die freie Strecke zwischen Fürstenhagen und der Ampel zur Orthopädischen Klinik gesperrt. Die Umleitung von Fürstenhagen nach Hessisch Lichtenau führt über Eschenstruth zur A 44 via Auf- und Abfahrt Hessisch Lichtenau Mitte nach Hessisch Lichtenau. Von Hessisch Lichtenau nach Fürstenhagen ist die Umleitung in umgekehrter Reihenfolge zu befahren.
Die Zufahrt zur Orthopädischen Klinik erfolgt über die Friedrichsbrücker Straße und Im Lindenfeld.
Bauabschnitte zwei bis vier
Im Anschluss werden im zweiten Bauabschnitt in der Ortslage von Fürstenhagen sowie die freie Strecke zwischen Fürstenhagen und Kreuzung Orthopädische Klinik unter Einbahnregelung umgesetzt.
Die Erneuerung des Bahnüberganges in Fürstenhagen wird im Rahmen des dritten Bauabschnittes umgesetzt und erfolgt voraussichtlich während der Herbstferien (6. bis 18. Oktober). Für das Industriegebiet Hirschhagen soll dann ein provisorischer Bahnübergang eingerichtet werden. Dieses Provisorium ist einspurig mit Lichtsignalanlage geregelt.
Im vierten Bauabschnitt wird die Kreuzung Richtung Quentel inklusive der Einmündung Straße „Am Berg“ erneuert.
Bezüglich der Verkehrsführungen in den Abschnitten 2 bis 4 wird separat im Vorfeld informiert. Alle Umleitungsstrecken sind entsprechend vor Ort ausgeschildert.
Die Arbeiten werden voraussichtlich im November abgeschlossen.
Hessen Mobil bittet alle Verkehrsteilnehmenden und Anliegenden um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen während der Bauzeit.
Fragen bezüglich des ÖPNV sind an den NVV zu richten.