L 3818 Arbeiten am Neubau des Radweges

Osthessen

L 3418 Petersberg und Lehnerz: Arbeiten am Neubau des Radweges werden fortgesetzt

Winterpause wird am 10. März beendet

Hessen Mobil wird ab Montag, 10. März die Arbeiten am Neubau des Radweges entlang der Landesstraße 3418 zwischen Petersberg und Lehnerz fortsetzen. Im September 2024 wurde mit den Arbeiten begonnen, die planmäßig über den Winter ausgesetzt wurden.

Mit dem Beginn der Arbeiten wird die Zufahrt zum EDAG-Parkplatz über die L 3418 bis zum Ende der Maßnahme gesperrt sein. Der Kreisel auf der Steinauer Straße (L 3079 / K 1) wird halbseitig gesperrt, der Verkehr wird hier mittels Ampelschaltung geregelt..

Mit dem Neubau des Radweges entlang der Landesstraße 3418 erfolgt ein wichtiger Lückenschluss des Radwegenetzes in der Gemeinde Petersberg. Mit Umsetzung des Projektes soll eine durchgehende Verbindung zwischen den bestehenden Radwegen entlang der Bundesstraße 458 und dem Kreisverkehrsplatz der L 3418, L 3079 und Kreisstraße 1 zum Fuldaer Stadtteil Lehnerz geschaffen werden. 

In mehreren Abschnitten setzen Hessen Mobil und die Gemeinde Petersberg die Baumaßnahme um, welche die Verkehrsinfrastruktur als auch die Sicherheit der Radfahrenden verbessert.

Die Gesamtlänge des Bauprojekts beträgt ca. 2,7 Kilometer. Vor Ort werden unter anderem Entwässerungsleitungen, die Frostschutzschicht sowie die

Asphalttrag- und Asphaltdeckeckschicht erneuert. Auch Kabelschutzrohre und Bordsteine werden gesetzt.

Die Bauarbeiten werden unter Vollsperrung durchgeführt, um die Sicherheit der Arbeitenden auf der Baustelle sowie der Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. 

Die Umleitung erfolgt für beide Richtungen über den Weiherweg, die Goerdeler Straße, die Berliner Straße, die Leipziger Straße und die Steinauer Straße und ist vor Ort ausgeschildert. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Mitte des Jahres abgeschlossen sein.

Hessen Mobil bittet alle Verkehrsteilnehmenden und Anlieger um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen während der Bauzeit.

Fragen bezüglich des ÖPNV sind an den RMV zu richten.

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