Am gestrigen Montag, den 08.07.2024 informierte Hessen Mobil die Verwaltungsspitzen des Vogelsbergkreises, der Stadt Lauterbach und der Gemeinde Wartenberg über den aktuellen Planungsstand der B 254 Ortsumgehung Lauterbach und Wartenberg.
Welchen Hintergrund hatte der Termin?
Eine Teilaktualisierung der Planung für die Ortsumgehung Lauterbach und Wartenberg, wie zuletzt kommuniziert, wurde zugunsten einer umfassenden Aktualisierung der gesamten Planung aufgegeben, ohne dabei die linienbestimmte Vorzugsvariante in Frage zu stellen.
Grund für diesen Strategiewechsel war die Einschätzung der Fachplaner, dass die zunächst anvisierte Teilaktualisierung aufgrund ihres doch erheblichen Umfanges keinen zeitlichen Vorteil mit sich bringt und darüber hinaus ein größeres Risiko für die Rechtssicherheit des Planfeststellungsbeschlusses durch nicht aktualisierte Planunterlagen verbleibt.
Darüber hinaus war auch zu erkennen, dass durch die Anwendung des aktuellsten Regelwerkes deutliche Verbesserungen für alle Planungsbeteiligten erzielt werden können. Insbesondere die Ausrichtung des Straßenentwurfs an den aktuellsten Regelwerken führt zu einem insgesamt deutlich geringeren Eingriff. Dies bedeutet weniger Flächeninanspruchnahme, weniger Betroffenheiten, geringerer
Ressourcenverbrauch und wirtschaftliche Vorteile bei gleichbleibendem verkehrlichen Nutzen.
Die Anwendung des aktuellsten Regelwerks, insbesondere die des Straßenentwurfes, hat in der Folge zu wesentlichen Änderungen der bisherigen Planung geführt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat diesen zugestimmt.
Auf dieser Grundlage stellte Hessen Mobil den betroffenen Kommunen die wesentlichen Änderungen vor.
Welche wesentliche Änderungen wurden vorgenommen?
Die wesentlichen Änderungen betreffen den Höhenverlauf der Straße, die Querschnittsgestaltung der Fahrbahn, die Gestaltung der Knotenpunkte und die Lage bzw. Anzahl der Brückenbauwerke. Lage und Verlauf der Ortsumgehung bleiben unverändert.
Wie sehen die wesentlichen Änderungen im Detail aus?
Für die B 254neu wurde auf der Grundlage des aktuellen Regelwerkes ein neuer Straßenquerschnitt gewählt. Der bisher einbahnige und zweistreifige Straßenquerschnitt wird in fünf Abschnitten wechselseitig um einen dritten richtungsgebundenen und sogenannten Überholfahrstreifen
ergänzt. Der Anteil der Überholfahrstreifen beträgt ca. 20% der 12 km langen Gesamtstrecke in jede Fahrtrichtung.
Die Wahl des neuen Straßenquerschnittes eröffnete überhaupt erst die Möglichkeit, den Höhenverlauf der B 254neu besser an die vorhandene Topographie anzupassen, weil für die Überholfahrstreifen kein gestreckter Höhenverlauf zur Schaffung entsprechender Überholsichtweiten erforderlich ist.
Die Änderung des Straßenquerschnittes und der Höhenlage bewirkt, dass die Einschnitte weniger tief und Dämme weniger hoch ausfallen und der Flächenbedarf sinkt.
Auch die Knotenpunkte der fünf geplanten Anschlussstellen wurden auf das aktuelle Regelwerk angepasst und konnten somit wesentlich kompakter geplant werden. Die Einmündungen auf der B 254neu werden dabei als Regellösung mit Lichtsignalanlagen ausgestattet. Alle Knoten sind ausreichend leistungsfähig.
Die Änderung der Knotenpunkte hat ebenfalls einen geringeren Flächenverbrauch zur Folge, unter anderem auch, weil die anzuschließenden Nebenstrecken in geringerem Maß angepasst werden müssen.
Von den zuvor insgesamt 23 Brückenbauwerken konnten insgesamt 3 Brückenbauwerke eingespart werden. Dies wurde durch den veränderten Höhenverlauf und die geänderten Knotenpunkte überhaupt erst möglich.
Welche Vorteile bringen die wesentlichen Änderungen?
Alleine durch den an das Gelände angepassten Höhenverlauf und die kompakteren Knotenpunkte kann der Flächenverbrauch der Trasse um ca. 30% reduziert werden. Auch die zu bewegenden Erdmassen während der Bauarbeiten werden sich deutlich reduzieren. Die abzutragenden Erdmassen werden ca. 40% geringer ausfallen. Die auftragszutragenden Erdmassen gehen ca. um 30% zurück.
Insgesamt wird der Eingriff durch die wesentlichen Änderungen deutlich minimiert. Die Betroffenheiten werden weniger. Es werden weniger Ressourcen verbraucht. Das Bauvorhaben wird wirtschaftlicher. Die Herstellungskosten betragen geschätzte 120 Mio. Euro. Dies entspricht einer Einsparung von ca. 20% gegenüber den bisherigen Kosten zum aktuellen Preisstand 2024.
Wie sieht das weitere Vorgehen aus?
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat den wesentlichen Änderungen zugestimmt. Die Planung kann fortgeführt und ausgearbeitet werden. Die die Straßenplanung ergänzenden Fachbeiträge, wie z.B. die schalltechnische Untersuchung, sind noch fertigzustellen.
Es ist das Ziel, die Planung zum Ende des Jahres 2025 abzuschließen, um im Jahr 2026 das Planfeststellungsverfahren fortführen zu können.
Im Herbst 2024 wird von Hessen Mobil die aktualisierte Planung auch den kommunalen Gremien in Lauterbach und Wartenberg vorgestellt.