Auf der Rheingaubrücke der B°519, die den Hofheimer Stadtteil Marxheim mit der Innenstadt verbindet, gilt ab heute ein Überfahrtsverbot für Großraum- und Schwertransporte ab 44 Tonnen Gesamtgewicht.
Mit dieser Maßnahme kann eine weitere übermäßige Beanspruchung der Brücke verhindert werden. Für den regulären Verkehr – auch den normalen Lkw-Verkehr – bringt die Regelung keine Einschränkungen mit sich.
Grund für die Beschränkung sind Beobachtungen aus der aktuell durchgeführten Bauwerksprüfung. Aufgrund des festgestellten Schadensbildes im Zusammenhang mit der Konstruktionsart der Rheingaubrücke ist das Überfahrtsverbot für Großraum- und Schwertransporte ein effektives und zugleich präventives Mittel, um mögliche weitere Beeinträchtigungen der Brücke zu minimieren.
Weitere Brückenprüfungen sind unter Berücksichtigung des Bahnverkehrs unter der Brücke für dieses Jahr eingeplant.