Baustellenabsperrung mit Warnblickleuchten. Im Hintergrund sind Baufahrzeuge.

Mittelhessen

Straßenbauarbeiten auf der B 276 im Bereich Flörsbachtal

Baustelle wechselt in den zweiten Bauabschnitt

Seit Anfang April 2024 erfolgen umfangreiche Straßenbauarbeiten auf der B 276 im Bereich Flörsbachtal. Auf einer Länge von ca. 2,7 km wird der Bundesstrassenabschnitt erneuert.

Dies erfolgt in zahlreichen kleinen Bauabschnitten, um die Einschränkungen für die Anwohnenden, die Anliegerinnen und Anlieger sowie die Verkehrsteilnehmenden so gering wie möglich zu halten.

Der erste Abschnitt vom Ortseingang Flörsbachtal aus Kempfenbrunn kommend bis zur Einmündung "Forsthausstraße" ist so weit fortgeschritten, dass noch im Laufe dieser Woche die Grundstücke aus Richtung Kempfenbrunn wieder direkt erreicht werden können. Im Anschluss beginnen dann die Arbeiten im zweiten Abschnitt zwischen der "Forsthausstraße" und der Einmündung zur Straße "An der Dick". Die unmittelbar betroffenen Anliegerinnen und Anlieger im direkten Baufeld werden durch das Bauunternehmen wieder gesondert informiert.

Für die Straßenbauarbeiten in diesem zweiten Bauabschnitt ist eine Bauzeit bis voraussichtlich Mitte Mai vorgesehen.

Für den überörtlichen Verkehr, also für alle Verkehrsteilnehmenden, welche die B 276 lediglich zur Durchfahrt nutzen, bleibt weiterhin die bestehende Umleitung eingerichtet und ausgeschildert. Für den Pkw-Verkehr erfolgt diese in beiden Fahrtrichtungen über Lohrhaupten und Lettgenbrunn.

Der Lkw-Verkehr dagegen soll in Fahrtrichtung Biebergemünd südlich über die L 2305 umgeleitet werden und in Fahrtrichtung Bayern nördlich ebenfalls über Lohrhaupten und Lettgenbrunn. Während der Bautätigkeiten in den Bauabschnitten 9, 10 und 11 wird die Umleitung entsprechend angepasst.

Zum nächsten Bauabschnittswechsel informiert Hessen Mobil wieder mit gesonderten Pressemitteilungen. Ein Abschluss der gesamten Baumaßnahme ist bis Ende November eingeplant.

Hessen Mobil bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer weiterhin um Beachtung der geänderten Verkehrsführung und genügend Zeit für die nicht unerheblichen Umleitungsstrecken einzuplanen.

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