Für die Verlegung von Telekommunikationslinien auf oder in Straßengrundstücken ist eine Zustimmung des Wegebaulastträgers nach § 127 Absatz 1 TKG erforderlich.
Die Straßenbaubehörde Hessen Mobil –Straßen-und Verkehrsmanagement- ist grundsätzlich zuständig für Anträge bezüglich aller in Hessen liegenden Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in den Landkreisen, die die Verwaltung ihrer Kreisstraßen Hessen Mobil übertragen haben.
Zustimmungen nach § 127 Absatz 1 TKG können bei der jeweiligen örtlich zuständigen Außenstelle von Hessen Mobil beantragt werden.
In den Hinweisen für den Antragsteller zum Formblatt „Antrag auf Erteilung einer Zustimmung nach §127 TKG sind die erforderlichen Antragsunterlagen für eine (konventionelle) Verlegung gemäß § 127 Absatz 1 sowie die zusätzlichen Unterlagen für eine mindertiefe Verlegung gemäß § 127 Absatz 7 TKG dargestellt.
Weitergehende Hinweise zum Telekommunikationsgesetz gibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf seiner
InternetpräsenzÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Die Straßenbaubehörde Hessen Mobil –Straßen-und Verkehrsmanagement- bietet die Möglichkeit an, Anträge und Verfahrensunterlagen auf elektronischem Weg einzureichen. Bitte nutzen Sie hierfür die im unteren Bereich bereitgestellten PDF-Formulare.
Alle Dokumente sind im PDF-Format zu übermitteln.
Die maximale Größe einer einzelnen E-Mail, einschließlich aller Anhänge, darf 20 MB nicht überschreiten. Falls nötig, senden Sie bitte mehrere E-Mails. Bei größerem Datenvolumen können Sie uns auch einen Datenträger auf dem Postweg zusenden oder Sie nennen uns einen Link zum Download der Verfahrensunterlagen.
Bitte beteiligen Sie die jeweilige Außenstelle von Hessen Mobil, die für den Bereich Ihrer Kommune zuständig ist. Für einen Überblick nutzen Sie bitte die Regionenkarte.Öffnet sich in einem neuen Fenster