Geltungsbereich der Anträge

Sie möchten wissen, für welche Landkreise und kreisfreien Städte Sie einen Antrag stellen können?

Ausgangslage ist i.d.R. Ihr Sitz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt oder der Ort, an dem Ihr Fahrzeug steht. Über diesen Landkreis bzw. diese Stadt hinaus dürfen Sie Anträge für alle benachbarten Landkreise und kreisfreien Städte (1. Ring) sowie deren benachbarten Landkreise und kreisfreien Städte (2. Ring) stellen. Der 1. Ring kann auch Landkreise und Städte außerhalb Hessens beinhalten. Im 2. Ring dürfen ausschließlich Landkreise und Städte in Hessen beantragt werden.

Beispiel: Ihr Sitz befindet sich in Wiesbaden.

1. Ring:                                                         

  • Rheingau-Taunus-Kreis
  • Main-Taunus-Kreis
  • Landkreis Groß-Gerau
  • Landkreis Mainz-Bingen und Stadt Mainz

2. Ring:

  • Landkreis Limburg-Weilburg
  • Hochtaunuskreis und Stadt Bad Homburg
  • Stadt Frankfurt
  • Landkreis Offenbach und Stadt Offenbach
  • Landkreis Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt
  • Landkreis Bergstraße

Die nachfolgende Visualisierung soll das noch einmal verdeutlichen.

Geltungsbereich

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