Sammelgenehmigung für mehrere Fahrzeuge

Sie möchten für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge einen Antrag stellen und haben mehrere Fahrzeuge dieser Art? Das ist sehr einfach möglich - wir erklären wie.

Sie können bis zu fünf Fahrzeuge bzw. fünf Fahrzeugkombinationen in einem Antrag zusammenfassen. Dabei ist es im ersten Schritt wichtig festzustellen, welche Abmessungen Ihrer Fahrzeuge die anhörfreien Grenzen überschreiten. Die Achslasten und Gesamtmasse dürfen bei Sammelgenehmigungen die anhörfreien Grenzen nicht überschreiten. 

Anhörfreie Grenzen gem. VwV:

  • Breite = 3 m
  • Höhe = 4 m
  • Länge Einzelfahrzeug = 15 m
  • Länge Fahrzeugkombination (z.B. Mähdrescher + Schneidwerkswagen) = 23 m, wobei ab einer Länge von 18 m eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO für die Länge erforderlich ist
  • Achslast = 11,5 t
  • Gesamtmasse Einzelfahrzeug mit 2 Achsen = 18 t
  • Gesamtmasse Einzelfahrzeug mit 3 Achsen = 27,5

Wenn Ihr Fahrzeug ein Ketten- bzw. Raupenlaufwerk hat, sind die Grenzwerte nach §34b StVZO relevant.

Haben Sie für all Ihre Fahrzeuge, die Sie gesammelt beantragen möchten, identifiziert, in welchen Bereichen Sie die anhörfreie Grenze überschreiten (bspw. in der Breite), folgt der nächste Schritt: Im Antrag sind dann jeweils die höchsten Werte (siehe Beispiel unten) anzugeben. Wichtig hierbei: Eine Sammelgenehmigung kann nur erteilt werden, wenn alle Fahrzeuge hinsichtlich der jeweiligen Abmessung innerhalb eines Toleranzbereichs von 15 cm liegen, sofern dabei die anhörfreien Grenzen überschritten werden. Der Toleranzbereich unterhalb der Grenzwerte ist beliebig groß.

Beispiel: Sie haben 2 Mähdrescher, jeweils mit einer Überbreite von 3,49 m und 3,34 m (Toleranzbereich von 15 cm ist eingehalten → Sammelgenehmigung möglich!). Alle anderen Werte (Länge, Höhe, Gesamtmasse und Achslasten) sind im anhörfreien bzw. zulässigen Bereich. 

Mähdrescher Maße
In diesem Fall können beide Mähdrescher in einem Antrag zusammengefasst werden.

Mit einem Klick auf das „+“-Zeichen können Sie in VEMAGS® unter V4 ein weiteres Fahrzeug hinzufügen und die Fahrzeugdaten eintragen.

Tragen Sie dann unter V6 die maximalen Maße und die Masse ein. Dies gilt für das jeweils breiteste bzw. längste oder schwerste Fahrzeug, das sie innerhalb der Sammelgenehmigung anlegen. 

Wir haben die beiden Schritte im folgenden Bild zusammengefasst dargestellt (gelb markiert sind die notwendigen Schritte bzw. Felder).

Sammelgenehmigung

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