Frau mit Fahrrad wartet auf die Bahn

Schienenpersonennahverkehr

Aus dem Bundesprogramm zum  Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ist die Förderung von größeren ÖPNV-Investitionsvorhaben möglich. Die Förderung nach dem GVFG kann mit Mitteln des MobFöG und des FAG aufgestockt werden.

ACHTUNG

AB SOFORT IST DAS ANMELDEVERFAHREN (MobFöG) NICHT MEHR OBLIGATORISCH

Vorherige Förderregeln

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