Auf Grundlage des Mobilitätsfördergesetzes (MobFöG) gewährt das Land Hessen mindestens 100 Millionen € für die Förderung nachhaltiger Mobilität. Dazu gehören auch Maßnahmen.
Im Rahmen des Gesetzes zur Regelung des Finanzausgleichs (Finanzausgleichsgesetz – FAG) können komplementäre Zuwendungen zum MobFöG bewilligt werden.
Aus dem Bundesprogramm zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ist die Förderung von größeren ÖPNV-Investitionsvorhaben möglich. Die Förderung nach dem GVFG kann mit Mitteln des MobFöG und des FAG aufgestockt werden.