Aus dem Bundesprogramm zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ist die Förderung von größeren ÖPNV-Investitionsvorhaben möglich. Die Förderung nach dem GVFG kann mit Mitteln des MobFöG und des FAG aufgestockt werden.
Förderung
Schienenpersonennahverkehr
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- Runderlass vom 15.05.2015 - „Korruptionsvermeidung“
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