Frau mit Fahrrad wartet auf die Bahn

Schienenpersonennahverkehr

Aus dem Bundesprogramm zum  Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ist die Förderung von größeren ÖPNV-Investitionsvorhaben möglich. Die Förderung nach dem GVFG kann mit Mitteln des MobFöG und des FAG aufgestockt werden.

Vorherige Förderregeln

Schlagworte zum Thema