Frau mit Fahrrad wartet auf die Bahn

Schienenpersonennahverkehr

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Auf Grundlage des Mobilitätsfördergesetzes (MobFöG) gewährt das Land Hessen mindestens 100 Millionen € für die Förderung nachhaltiger Mobilität. Dazu gehören auch Maßnahmen.

Im Rahmen des Gesetzes zur Regelung des Finanzausgleichs (Finanzausgleichsgesetz – FAG) können komplementäre Zuwendungen zum MobFöG bewilligt werden.

Aus dem Bundesprogramm zum  Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ist die Förderung von größeren ÖPNV-Investitionsvorhaben möglich. Die Förderung nach dem GVFG kann mit Mitteln des MobFöG und des FAG aufgestockt werden.

Vorherige Förderregeln

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