Aus dem Bundesprogramm zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ist die Förderung von größeren ÖPNV-Investitionsvorhaben möglich. Die Förderung nach dem GVFG kann mit Mitteln des MobFöG und des FAG aufgestockt werden.
ACHTUNG
AB SOFORT IST DAS ANMELDEVERFAHREN (MobFöG) NICHT MEHR OBLIGATORISCH