Gemeinsame Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Gießen und von Hessen Mobil
Das Regierungspräsidium Gießen leitet das straßenrechtliche Anhörungsverfahren für das Planfeststellungsverfahren zum Projekt „B 277 – Temporäre Verkehrsführung Wetzlar-Dalheim–Aßlar“ ein. Vorhabenträger des Verfahrens ist Hessen Mobil.
Das insgesamt circa 2,8 Kilometer lange Brückenbauwerk der B 49 in Wetzlar (unter anderem mit der Hochstraße und der Taubensteinbrücke) muss ersetzt werden. Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr plant Hessen Mobil daher, die B 49 zukünftig mit einer Umfahrung inklusive Tunnel westlich von Wetzlar-Dalheim vorbeizuleiten.
Mit dem beantragten Vorhaben an der B 277 soll für eine Übergangszeit eine leistungsfähige Verkehrsführung geschaffen werden. Hierzu wird die bestehende B 277 zwischen der Anschlussstelle Wetzlar-Dalheim und der Anschlussstelle Aßlar baulich angepasst.
Darüber hinaus werden im Bereich der Anschlussstelle Wetzlar-Dalheim auf die Bauzeit begrenzte Ersatzverbindungen für den Rad- und Fußverkehr hergestellt.
Nach Abschluss der Arbeiten an der B 49 werden die baulichen Änderungen an der B 277 wieder zurückgebaut oder im Rahmen der endgültigen Verkehrsplanung angepasst.
Zur Anhörung der Öffentlichkeit sind die zur Planfeststellung eingereichten Unterlagen in der Zeit vom 3. August bis 2. September im Beteiligungsportal Link:
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/kurzurl/1008983Öffnet sich in einem neuen Fenster und auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen (
www.rp-giessen.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster – Menü – Suchfunktion Öffentliche Bekanntmachungen/Mehr erfahren – Filter anwenden – Filter Themenbereich der öffentlichen Bekanntmachung – Planfeststellung) veröffentlicht.
Zur Vereinfachung des Verfahrens können über das Beteiligungsportal direkt Einwendungen abgegeben werden.