B 27 Ludwigsteinbrücke

Osthessen

B 27 Ludwigsteinbrücke: Fahrbahnmarkierungen werden aufgebracht

Bauarbeiten sind abgeschlossen

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Im Auftrag von Hessen Mobil werden auf der Ludwigsteinbrücke der Bundesstraße 27 nahe Werleshausen und Wendershausen die Fahrbahnmarkierungen bis zum morgigen Dienstag, 10. Oktober aufgebracht. Somit kann die Brücke wieder ohne Einschränkungen passiert werden.

Zuvor wurden alle Instandsetzungsarbeiten fristgerecht abgeschlossen, die der Verkehrssicherheit und dem Erhalt des Bauwerkes dienen. Im Rahmen der Maßnahme wurde der vorhandene Fahrbahnbelag auf der Brücke und in Bereichen vor dem Bauwerk erneuert. Zudem sind die Entwässerungsrinnen überarbeitet worden.

Vom 9. August bis 29 September konnte der Verkehr mit einer halbseitigen Sperrung im Baustellenbereich geregelt werden. Vom 29 September, bis 2. Oktober konnten die Asphaltarbeiten nur im Rahmen einer Vollsperrung umgesetzt werden. Um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten fanden diese Arbeiten an einem Wochenende statt.

Vor zwei Jahren wurden bereits Instandsetzungsarbeiten an der 200 Meter langen Brücke ausgeführt, diese fanden jedoch auf der Unterseite der Brücke statt. Darüber hinaus werden Brücken alle sechs Jahre einer Hauptprüfung, alle drei Jahre dazwischen einer einfachen Prüfung unterzogen. Bei besonderen Ereignissen - etwa Hochwasser oder Unfällen - erfolgen anlassbezogene Sonderprüfungen.

Zudem werden Ingenieurbauwerke jedes Jahr durch Brückenexperten vor Ort besichtigt und mindestens zweimal jährlich erfolgt die Bauwerksbeobachtung im Zuge der Streckenkontrolle. Die Brücken werden hinsichtlich Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit geprüft. Dabei werden Mängel und Schäden erfasst, bewertet, dokumentiert und gegebenenfalls vorbeugend behoben, um rechtzeitig eine Schadenserweiterung zu vermeiden. Auch im diesen Zusammenhang wurden die nun vorgenommenen Arbeiten an der Ludwigsteinbrücke umgesetzt.

Hessen Mobil bedankt sich bei allen Verkehrsteilnehmenden für das entgegengebrachte Verständnis für die notwendigen Einschränkungen während der Bauzeit.

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