Hintergrund der Notmaßnahme
Aufgrund der ausgeprägten Schäden an der Verdolung wird das Bauwerk einmal jährlich einer Bauwerksprüfung unterzogen.
Dabei wurde im Februar 2025 festgestellt, dass sich die Verdolung auf Höhe der Siegfriedstraße, Hausnummer 144 in einem schlechteren Zustand als noch bei der vorherigen Prüfung zeigte.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit und um zu verhindern, dass sich die Schäden noch weiter ausbreiten, musste die Siegfriedstraße auf Höhe der Hausnummer 144 daher halbseitig gesperrt werden.
Zur Absicherung der beiden Schadstellen der Stadtbachverdolung wurde in den vergangenen Monaten jeweils eine selbsttragende Stahlkonstruktion in die Verdolung eingezogen, die die Straße stützt. Diese Stahlkonstruktion nimmt die Last aus Verkehr und Eigenlasten auf, so dass über den derzeit vorhandenen Überbau später keine Lasten mehr abgetragen werden und der Verkehr wieder sicher fließen kann. Die Kosten für die Notabstützung belaufen sich auf rund 315.000 Euro und werden vom Bund getragen.
Um die geplante Hauptmaßnahme zur Instandsetzung der Stadtbachverdolung (Zunächst Erneuerung des Querungsbauwerks in Richtung Kirschhausen) durchführen zu können, war der Abschluss der aktuellen Arbeiten von Nöten. Die derzeitige Planung sieht vor mit der Hauptmaßnahme zur Erneuerung der Stadtbachverdolung im Jahr 2027 zu beginnen. Auch die geplante Vollsperrung wird daher erst im Laufe des nächsten Jahres erfolgen.
Zu den weiteren Planungen im Zuge der Hauptmaßnahme wird Hessen Mobil gesondert informieren.