Verkehrsschild Ausrufezeichen mit Hinwies auf Straßenschäden

Mittelhessen

Fahrbahnschäden auf der B 3 im Bereich der Ortsumgehung Friedberg auf Höhe des Abzweigs B 455

Zulässige Geschwindigkeit aktuell auf 30 km/h beschränkt

An der B 3  im Bereich der Ortsumgehung Friedberg auf Höhe des Abzweigs B 455 mussten bereits seit längerem Fahrbahnschäden in Form von Bodenwellen festgestellt werden. Für die Sanierung der Fahrbahnschäden bestehen an der Ortsumgehung Friedberg aber anderweitige Voraussetzungen als andernorts.

Dort steht nämlich die bauausführende Firma aktuell immer noch in der Gewährleistungsverantwortung. Die Firma wurde von uns bereits mehrfach zur Beseitigung der aktuellen Fahrbahnunebenheiten aufgefordert. Das Unternehmen ist jedoch seiner Verpflichtung zur Nachbesserung trotz mehrmaliger Aufforderung und ausreichender Fristsetzung bislang nicht nachgekommen. 

Da sich das Schadensbild in den letzten Tagen deutlich verschlechtert hat, wurde die zulässige Geschwindigkeit zunächst auf 50 km/h und ganz aktuell auf 30 km/h beschränkt. Zusätzlich wurden Warnbaken und Blinklichter installiert.

Trotz der komplexen rechtlichen Ausgangslage und der daraus resultierenden zeitlichen Verzögerung, hat Hessen Mobil nun dem Bauunternehmen eine allerletzte Frist gesetzt und prüft bereits schon parallel entsprechende Schritte zur Schadensbeseitigung im Rahmen einer Ersatzvornahme.

Sobald sich der genaue Termin für die Schadensbeseitigung und die damit verbundene Verkehrsführung verlässlich benennen lässt, werden die Verkehrsteilnehmenden schnellstmöglich informiert.

Bis dahin bittet Hessen Mobil um Beachtung der geänderten Verkehrsführung.

Darüber hinaus werden die Verkehrsteilnehmenden im Bereich der Ortsumgehung Friedberg ausdrücklich um besondere Umsicht und angepasste Fahrweise gebeten.

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