Baustellenabsperrung mit Warnblickleuchten. Im Hintergrund sind Baufahrzeuge.

Westhessen

L 3092: Ausbau zwischen Wetter-Warzenbach und Wetter-Oberndorf

Bauarbeiten beginnen am Montag, 3. Juli, unter Vollsperrung

Lesedauer:2 Minuten

Ab dem kommenden Montag, 3. Juli, erneuert Hessen Mobil die Landesstraße 3092 zwischen Wetter-Warzenbach und Wetter-Oberndorf.

Auf der insgesamt 1,5 Kilometer langen Strecke wird die Straße umfangreich erneuert. Die Fahrbahn wird hierbei grundhaft erneuert, das heißt, der bestehende, alte Asphalt wird vollständig ausgebaut. Anschließend wird die darunterliegende Frostschutzschicht erneuert und ein neuer Fahrbahnaufbau mit Asphalttragschicht, -binderschicht und -deckschicht eingebaut.

Zudem wird die Linienführung der Strecke optimiert und hierbei eine enge, nicht einsehbare Kurve entschärft.

Am Ortseingang von Oberndorf wird ein Fahrbahnteiler errichtet sowie bei Oberndorf ein neues Regenrückhaltebecken angelegt. Bei Warzenbach wird die dortige Böschung oberhalb der Straße mit einer 50 Meter langen Hangstützwand (Spundwand) befestigt und abgesichert.

Während der Bauarbeiten muss die L 3092 zwischen Warzenbach und Oberndorf vollgesperrt werden.

Die Umleitung führt von Amönau über die L 3091, die neue B 252 und die B 62 über Goßfelden, Sterzhausen und Brungershausen sowie entsprechend in entgegengesetzter Richtung.

In Warzenbach bleibt die L 3092 bis zum Ortsausgang für Anliegerinnen und Anlieger befahrbar und der Hainstrauch kann weiterhin von Warzenbach aus erreicht werden. Auch in Oberndorf gilt ab der Kreuzung L 3091/L 3092 „Anlieger frei“ bis zum Ortsausgang.

Etwa neun Monate Bauzeit sind für dieses Sanierungsprojekt vorgesehen, sodass die Bauarbeiten im Frühjahr 2024 abgeschlossen sein sollen.

Die Kosten für diese Arbeiten in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro trägt das Land Hessen.

Pressekontakt

Sonja Lecher, Sachgebietsleiterin der Region Westhessen steht vor einem Hessen Mobil Schild vor dem Standort in Marburg.

Sonja Lecher

Sachgebietsleiterin

Region Westhessen

Zuständigkeit:

  • Landkreis Gießen
  • Lahn-Dill-Kreis
  • Landkreis Limburg-Weilburg
  • Landkreis Marburg-Biedenkopf

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